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   LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04   

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https://dejure.org/2005,7987
LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04 (https://dejure.org/2005,7987)
LG Köln, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 S 437/04 (https://dejure.org/2005,7987)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 9 S 437/04 (https://dejure.org/2005,7987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines Fahrzeuges durch eine Waschanlage als mangelhafte Werkleistung; Pflicht zur Überprüfung und Wartung der Waschanlage; Nichthinweis auf ein Beschädigungsrisiko für nicht serienmäßig angebrachte, festinstallierte Heckspoiler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschanlagenbetreiber haftet für Beschädigung eines serienmäßigen Heckspoilers, §§ 634 Nr. 4, 280 I BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1720
  • NZV 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05

    Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung einer Autowaschanlage kann teuer werden

    Zur Begründung nimmt die Kammer zunächst Bezug auf das den Parteien bekannte Urteil der Kammer vom 04.05.2005 - Landgericht Köln, Az. 9 S 437/04 -.
  • AG Wermelskirchen, 17.11.2005 - 2a C 233/03

    Zu den Erkundigungs- und Informationspflichten des Autowaschanlagenbetreibers

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob der Anlagenbetreiber bereits konkrete Erfahrungen mit solchen Abrissen gemacht hat (LG Köln, Urteil vom 04.05.2005, 9 S 437/04; LG Köln, Urteil vom 17.08.2005, 9 S 236/03).
  • AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15

    Alleiniger Hinweis eines Waschstraßenbetreibers auf die Gefahr einer Beschädigung

    Dies gilt gerade und besonders für serienmässig, fest installierte Fahrzeugteile (LG Köln, NJW-RR 2005, 1720).
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