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   LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09   

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https://dejure.org/2010,25437
LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem Schwacke Mietpreisspiegel ergebenden "Mittelwert" i.R.d. Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Zuschlages für Winterreifen als gesetzlich zu erbringende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Fallgestaltungen zu übertragen, bei denen dem Geschädigten - wie im vorliegenden Fall - kein Unfallersatztarif, sondern ein einheitlicher Tarif angeboten worden ist ( BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07 ).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Diesen als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis schätzt die Kammer abweichend von ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwertes zwischen dem Wert des Schwacke-Mietpreisspiegels (modus) und dem Mittelwert des Marktpreisspiegels des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (nachfolgend Fraunhofer Liste) (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, 4 U 294/09; LG Bielefeld, Urteil vom 09.1.2009, 21 S 27/09).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Frage, ob ein Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadenminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, NJW 2008, 2910).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Diesen als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis schätzt die Kammer abweichend von ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwertes zwischen dem Wert des Schwacke-Mietpreisspiegels (modus) und dem Mittelwert des Marktpreisspiegels des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (nachfolgend Fraunhofer Liste) (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, 4 U 294/09; LG Bielefeld, Urteil vom 09.1.2009, 21 S 27/09).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Diese Methode findet auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Befürworter (vgl. z. B. LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 68; LG Karlsruhe, VRR 2010, 346; zustimmend z. B. auch Nugel, Anm. zu OLG Saarbrücken [NZV 2010, 242] in juris-PR VerkR 7/2010 Anm. 1).

    Abgelehnt wird dies z. B. vom Landgericht Dortmund (a. a. O.), dem Landgericht Karlsruhe (VRR 2010, 346 juris-Rdnr. 22 m. w. N.), dem OLG Köln (5. Zivilsenat, MRW 2011, 12 juris-Rdnr. 5; 15. Zivilsenat, Urteil vom 14. Juni 2011 15 U 9/11 juris-Rdnr. 11).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Als objektiv erforderlich können vorliegend allerdings nur 10, 00 EUR pro Tag und nicht wie durch den Beklagten auf Grundlage der Schwacke-Liste geltend gemacht 12, 00 EUR pro Tag anerkannt werden, da dem Kläger in der Mietwagenrechnung vom 27.03.2019 (Anlage K8a) auch nur 10 EUR pro Tag berechnet wurde (LG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09 -, Rn. 17, juris; OLG Köln, Urt. v. 14.07.2016 - 15 U 27/16 Tz. 9 bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14. Juli 2016 - 15 U 27/16 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 16 U 14/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten mit Hilfe von

    Z.T. wird auch die Auffassung vertreten, es sollte ein Mittelwert zwischen den Werten der Fraunhofer- und der Schwacke-Liste gebildet werden (z.B.: LG Karlsruhe -14. Mai 2010 - 9 S 442/09-juris).
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