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VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Lagerung von Schlachtrindern bis zum BSE-Testergebnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwahrung von Rindern bis zum Abschluss der BSE-Untersuchung; Auslegung eines Rechtsmittels als Beschwerde; Schriftliche Begründung einer aufschiebenden Wirkung durch die Behörde; Einordung als "genusstauglich"
- Judicialis
FlHG § 22a; ; FlHV Anlage 2; ; FlHV Anlage 2a; ; BSE-UV § 1; ; BSE-UV § 4; ; VO (EG) Nr. 999/2001; ; VO (EG) Nr. 1248/2001; ; AGFlHG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Viehversicherung, Tierseuche: Fleischhygiene; Fleischuntersuchung; BSE-Untersuchung; BSE-Test; Genusstauglichkeit; Rind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.01.2002 - 9 K 2687/01
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 191 (Ls.)
- VBlBW 2002, 341
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02
Aufgrund § 22a Abs. 1 Halbsatz 1 FlHG obliegt der zuständigen Behörde die Aufgabe, die Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen in den Betrieben zu überwachen, und § 1 AGFlHG erklärt die untere Verwaltungsbehörde - hier also das Landratsamt - für zuständige und ermächtigt sie, Anordnungen und sonstige Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße gegen die Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes zu treffen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, ZLR 1997, 670).
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 9 S 1047/02
Tauglichkeitserklärung für über 24 Monate alte Rinder - Rücknahme wegen …
Das Fleisch ist entsprechend dem Ergebnis der Untersuchung zu kennzeichnen und darf erst danach in den Verkehr gebracht werden, weil erst damit die vorläufige Sicherstellung aufzuheben ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 und 3 BSE-UV vom 01.12.2000; vgl. auch Beschluss des Senats vom 08.04.2002 - 9 S 506/02 -).