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   VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02   

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https://dejure.org/2002,8486
VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02 (https://dejure.org/2002,8486)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2002 - 9 S 506/02 (https://dejure.org/2002,8486)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2002 - 9 S 506/02 (https://dejure.org/2002,8486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Lagerung von Schlachtrindern bis zum BSE-Testergebnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwahrung von Rindern bis zum Abschluss der BSE-Untersuchung; Auslegung eines Rechtsmittels als Beschwerde; Schriftliche Begründung einer aufschiebenden Wirkung durch die Behörde; Einordung als "genusstauglich"

  • Judicialis

    FlHG § 22a; ; FlHV Anlage 2; ; FlHV Anlage 2a; ; BSE-UV § 1; ; BSE-UV § 4; ; VO (EG) Nr. 999/2001; ; VO (EG) Nr. 1248/2001; ; AGFlHG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Viehversicherung, Tierseuche: Fleischhygiene; Fleischuntersuchung; BSE-Untersuchung; BSE-Test; Genusstauglichkeit; Rind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 191 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02
    Aufgrund § 22a Abs. 1 Halbsatz 1 FlHG obliegt der zuständigen Behörde die Aufgabe, die Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen in den Betrieben zu überwachen, und § 1 AGFlHG erklärt die untere Verwaltungsbehörde - hier also das Landratsamt - für zuständige und ermächtigt sie, Anordnungen und sonstige Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße gegen die Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes zu treffen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, ZLR 1997, 670).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 9 S 1047/02

    Tauglichkeitserklärung für über 24 Monate alte Rinder - Rücknahme wegen

    Das Fleisch ist entsprechend dem Ergebnis der Untersuchung zu kennzeichnen und darf erst danach in den Verkehr gebracht werden, weil erst damit die vorläufige Sicherstellung aufzuheben ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 und 3 BSE-UV vom 01.12.2000; vgl. auch Beschluss des Senats vom 08.04.2002 - 9 S 506/02 -).
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