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   VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 9 S 549/80   

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VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 9 S 549/80 (https://dejure.org/1982,2187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 (https://dejure.org/1982,2187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - 9 S 549/80 (https://dejure.org/1982,2187)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1982, 454
  • DÖV 1982, 366
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 9 S 549/80
    Aus GG Art. 5 Abs. 3 S 1 folgt für den Hochschullehrer zunächst ein Anspruch auf Mindestausstattung, nämlich ein subjektives Recht, bei der Verteilung der vorhandenen Stellen und Mittel nicht von jeder nennenswerten Ausstattung entblößt und damit seiner wissenschaftlichen Arbeitsmöglichkeiten beraubt zu werden; darüber hinaus läßt sich aus GG Art. 5 Abs. 3 S 1 iVm GG Art. 3 Abs. 1 nur ein Recht des Hochschullehrers auf angemessene Berücksichtigung bei der Verteilung der aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel, nicht dagegen ein an dem selbst eingeschätzten Bedarf des Hochschullehrers orientierter Anspruch auf eine Grundausstattung herleiten (Anschluß BVerwGE 52, 339; BVerfGE 43, 232; BVerfGE 54, 363).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74

    Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 9 S 549/80
    Aus GG Art. 5 Abs. 3 S 1 folgt für den Hochschullehrer zunächst ein Anspruch auf Mindestausstattung, nämlich ein subjektives Recht, bei der Verteilung der vorhandenen Stellen und Mittel nicht von jeder nennenswerten Ausstattung entblößt und damit seiner wissenschaftlichen Arbeitsmöglichkeiten beraubt zu werden; darüber hinaus läßt sich aus GG Art. 5 Abs. 3 S 1 iVm GG Art. 3 Abs. 1 nur ein Recht des Hochschullehrers auf angemessene Berücksichtigung bei der Verteilung der aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel, nicht dagegen ein an dem selbst eingeschätzten Bedarf des Hochschullehrers orientierter Anspruch auf eine Grundausstattung herleiten (Anschluß BVerwGE 52, 339; BVerfGE 43, 232; BVerfGE 54, 363).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 9 S 1507/06

    Einhaltung von Ausstattungszusagen an Hochschullehrer

    Dabei kann im Ergebnis offen bleiben, ob die begehrte Zuweisung einer Mitarbeiterstelle als Verwaltungsakt zu qualifizieren (vgl. dazu Senatsurteil vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 -) und richtige Klageart damit gemäß § 42 Abs. 1 VwGO die Verpflichtungsklage ist.

    Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers ist der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. Senatsurteil vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 - OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.03.2000 - 2 B 10291/00 u.a. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98

    Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule -

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 29.01.1982 (- 9 S 549/80 -, DVBl. 1982, 454) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird an ihr nicht festgehalten.

    Im übrigen bestimmt sich das Angemessene nach Maßgabe der jeweiligen Funktionsbeschreibung der zu beteiligenden Professoren und der ihnen jeweils gemachten Zusagen über die Ausstattung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 UG) nach den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. vom 22.04.1977, a.a.O. (S. 350); Senat, Urt. vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 -, DVBl. 1982, 454; Urt. vom 19.10.1982 - 9 S 1826/82 -, KMK-HSchR 1983, 395; BayVGH, Urt. vom 19.09.1996 - 7 B 95.2203 -, DÖV 1997, 79).

  • VG Karlsruhe, 29.04.1998 - 7 K 2768/97

    Organisationsentscheidungen einer Universität als öffentlich-rechtliche

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  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 1367/12

    Erstattung der Kosten einer auswärtigen Berufsschulunterbringung

    Er ermöglicht deshalb keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.12.2000 - 2 C 39/99 -, BVerwGE 112, 308, und vom 28.05.2003 - 2 C 35/02 -, ZBR 2003, 385; vgl. auch Senatsurteile vom 21.10.2008 - 9 S 1507/06 -, VBlBW 2009, 69, und vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2010 - 15 B 2574/06 -, NVwZ-RR 2010, 844; Maurer, a.a.O., § 30 Rn. 7 ff.; Hess VGH, Beschl. v. 01.11.2010, Juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 9 S 1897/18

    Anspruch des Hochschullehrers auf Zuweisung von Ressourcen

    Dabei kann im Ergebnis offen bleiben, ob die begehrte weitere Zuweisung von Personal- und Sachmitteln als Verwaltungsakt zu qualifizieren (so Senatsurteil vom 29.01.1982 - 9 S 549/80 -, DVBl 1982, 454) und richtige Klageart damit - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - gemäß § 42 Abs. 1 VwGO die Verpflichtungsklage ist (vgl. bereits Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 S 1507/06 -, VBlBW 2009, 69).
  • VG Magdeburg, 07.10.2013 - 7 B 125/13

    Schutz der Lehre und Forschung, Zuweisung gekürzter Haushaltsmittel

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zwar ein Recht des Hochschullehrers auf angemessene Berücksichtigung bei der Verteilung der vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel, nicht dagegen ein originärer Leistungsanspruch des Hochschullehrers folgt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.4.1977 - VII C 49.74 - in: juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.9.1996 - 7 B 95.2203 - in: juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.1.1982 - 9 S 549/80 - in: juris).

    Dieses Teilhaberecht begründet lediglich einen Anspruch auf willkürfreie Verteilung, eine ausschließliche Orientierung am - selbst eingeschätzten - Bedarf des einzelnen Hochschullehrers verlangt es nicht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.1.1982 - a. a. O. - ; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.4.1998 - 7 K 2768/97 - beides in: juris, m. w. Nw. aus der bundesverfassungs- und bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • VGH Hessen, 18.05.2004 - 8 TG 1420/03

    Ausstattung eines Lehrstuhls bei Strukturveränderungen

    Es ist danach schon zweifelhaft, ob die Zuordnung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters überhaupt zur von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderten Mindestausstattung eines Hochschullehrers gehört, denn dann dürfte kein Hochschullehrer in der Lage sein, sein Fach - also hier: Organische Chemie - in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten, insbesondere eigene Forschungsleistungen zu erbringen, ohne auf solche Mitarbeiter, also insbesondere Diplomanden und Doktoranden zurückgreifen zu können (vgl. Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 29. Januar 1982 - 9 S 549/80 - DVBl. 1982 S. 454 f.).
  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 B 5.83

    Beteiligung eines Hochschullehrers an den Globalmitteln, die ein

    Was ein Hochschullehrer als Grund- bzw. Mindestausstattung beanspruchen kann, entscheidet sich in erster Linie nach dem für ihn maßgeblichen Landeshochschulrecht, im Falle des Klägers nach § 28 Abs. 2 Satz 3 UG, der nach der dem Berufungsurteil zugrunde gelegten Rechtsprechung des Berufungsgerichts (Urteil vom 29. Januar 1982 - 9 S 549.80 - [DVBl. 1982, 454 = DÖV 1982, 366]) ein subjektives Recht auf Mindestausstattung für Professoren begründet.
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