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   VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09   

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https://dejure.org/2009,6183
VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09 (https://dejure.org/2009,6183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2009 - 9 S 830/09 (https://dejure.org/2009,6183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 9 S 830/09 (https://dejure.org/2009,6183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Vergabe von sog. "außerkapazitären" Studienplätzen

  • Judicialis

    VwGO § 172; ; VergabeVO ZVS § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 172; VergabeVO ZVS § 6
    Zulassungsbegrenzung: Abiturbestenquote; Losverfahren; Vergabekriterien; Zulassungsnähequotient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 397
  • DÖV 2009, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 613/93

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Schätzung des Einkommens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09
    An der entgegenstehenden Rechtsprechung aus dem Senatsurteil vom 24.09.1993 - 9 S 613/93 - hält der Senat nicht länger fest, weil die dort bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte ins Auge gefasste Berechnung anhand des Branchendurchschnitts in der Satzung keine Stütze findet und einen hinreichenden Bezug zum individuellen Einkommen des Antragstellers nicht aufweist.

    Angesichts dieser ausdrücklichen Änderungsvorbehalte war der Antragsgegner daher zur Neufestsetzung befugt (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 24.09.1993 - 9 S 613/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 9 S 1346/92

    Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Beiträge zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09
    Gleiches gilt für die begehrte Herabsetzung der Beitragspflicht aus Billigkeitsgründen (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 29.06.1992 - 9 S 1346/92 -).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09
    Das bloße Bestreiten des Zugangs steht dem nicht entgegen, weil hierdurch die mit der Zustellungsurkunde gemäß §§ 182 Abs. 1 Satz 2, 418 Abs. 1 ZPO verbundene Beweiskraftvermutung nicht erschüttert wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05 -, NJW 2006, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 9 S 830/09
    Zwar hat der Antragsteller Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den mit Schriftsatz vom 21.10.2008 gestellten Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 10.12.2008 - 9 S 1099/08 -, VBlBW 2009, 226), über den im Hinblick auf die beim Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängigen Klagen möglicherweise noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 9 S 569/11

    Beitragsbescheide eines Rechtsanwaltsversorgungswerk; besondere Bestandskraft

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 09.06.2009 - 9 S 830/09 - zurück und führte im wesentlichen aus, dass dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung nicht zustehe.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (auch des Beschwerdeverfahrens 9 S 830/09), die Akten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (1 K 885/09 und 1 K 3337/09) und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 09.06.2009 im Eilverfahren 9 S 830/09.

  • VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

    Die Bestandskraft dieser Bescheide steht einer - auch summarischen - Überprüfung der Berechtigung jener Mitgliedsbeiträge entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. Juni 2009 - 9 S 830/09 - juris Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2011 - 6 A 10509/11

    Rechtsanwaltsversorgung

    Ob der Beklagte hierzu allerdings ohne eine entsprechende Satzungsvorschrift - vgl. z. B. § 11 Abs. 4 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg und hierzu VGH BW, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 9 S 830/09 -, juris) - befugt ist, kann für die vorliegende Entscheidung dahingestellt bleiben.
  • VG Karlsruhe, 08.05.2020 - 10 K 1716/19

    Kostengrundentscheidung in einem (Abhilfe-)Beitragsbescheid des Versorgungswerks

    Die Schätzung des Beitrages auf den Regelpflichtbeitrag ist dabei grundsätzlich sachgerecht und gerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.06.2009 - 9 S 830/09 -, Ls. 2, juris).
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