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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89 (https://dejure.org/1990,3178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.1990 - 9 S 850/89 (https://dejure.org/1990,3178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 9 S 850/89 (https://dejure.org/1990,3178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Klagemöglichkeit bei Sonderschuleinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 479
  • VBlBW 1991, 117 (Ls.)
  • DVBl 1991, 777
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwGE 61, 164) kann aber auch die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlichen Bereich, im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz zur Bejahung des für einen Antrag nach § 113 I 4 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses führen.

    Im Gegensatz zu dem in BVerwGE 61, 164 entschiedenen Fall, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Verwendung eines bestimmten Lesebuchs im abgelaufenen Schuljahr ging, hängt vorliegend eine wirksame Ausübung des Persönlichkeitsrechts der Kl. auch in Ansehung des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht davon ab, daß der Kl. gestattet wird, neben der auf Aufhebung der verfügten Sonderschuleinweisung mit Wirkung für die Zukunft gerichteten Anfechtungsklage auch für die Vergangenheit deren Rechtswidrigkeit gem. § 113 I 4 VwGO feststellen zu lassen.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89
    Die organisatorische Gliederung der Schule und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele gehören zu dem dem Staat obliegenden Gestaltungsbereich (vgl. BVerfGE 59, 360 [377] = NJW 1982, 1375 = NVwZ 1982, 3682 m. w. Nachw. sowie VGH Mannheim, in: Holfelder-Bosse, § 82 E 9).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.08.1969 - GR 3/69

    Einschulung frühbegabter Kinder - Stichtagsvorschrift 12-31 in SchulVOG BW § 43

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 9 S 850/89
    Zwar handelt es sich bei Art. 11 I BadWürttVerf., wonach jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat, nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um ein klares Verfassungsgebot für die Legislative und die Exekutive (vgl. BadWürtt StGH, ESVGH 20, 1 [3] sowie VGH Mannheim, ESVGH 26, 217 [222]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1833/12

    Feststellung der Sonderschulpflicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten

    Die Regelungen zur Feststellung der Sonderschulpflicht nach § 82 Abs. 1 und 2 Satz 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 1 SchG sowie die bisher vom Senat dazu aufgestellten Grundsätze (zuletzt: Senatsurteil vom 11.12.1990 - 9 S 850/89 -, NVwZ-RR 1991, 479) sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG vereinbar, sofern sie im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Maßstäbe (BVerfGE 96, 288) ausgelegt werden.

    Die gerichtliche Überprüfung muss sich vielmehr darauf beschränken, ob die für die Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, ob die der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände hinreichend ermittelt worden sind, ob bei der Entscheidung über die Notwendigkeit sonderpädagogischer Erziehung und Ausbildung allgemeine Rechtsgrundsätze - wie etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - gewahrt sind und ob die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Senatsurteile vom 04.06.1985 - 9 S 1053/84 -, in: Holfelder/Bosse, § 82 E 6, und vom 11.12.1990 - 9 S 850/89 -, NVwZ-RR 1991, 479; ähnlich: VG Berlin, Beschluss vom 24.07.2012 - 3 K 131.12, 3 L 176.12 -, Juris Rn. 4; Lambert/Müller/Sutor, Schulrecht Baden-Württemberg, 13.82 Tz. 5; zu anderen pädagogischen Bewertungen von Schülern: Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 114 Rn. 26; Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 114 Rn. 72 ).

  • VG Schleswig, 25.03.2009 - 9 A 7/09

    Schulrecht - Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; Elternwille

    Die darin enthaltenen Gebote sind zunächst auf Dauer angelegt - vorliegend allerdings begrenzt auf die Grundschulzeit - und aktualisieren sich täglich neu (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 1991, 479).

    Für die Annahme eines bei der Schulaufsichtsbehörde bestehenden Beurteilungsspielraumes aufgrund eines wertenden oder prognostischen Charakters der Entscheidung mit der Folge einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (so VGH Mannheim, NVwZ-RR 1991, 479; VG Schleswig, Beschl. v. 17.12.2001 - 9 B 110/01 - VG Osnabrück, Beschl. v. 12.12.2002 - 3 B 82/02 - VG Berlin, Urt. v. 25.4.2006 - 3 A 209/06 - alle in juris) besteht keine Veranlassung (VG Braunschweig, Urt. v. 30.5.2001 - 6 A 1/01 - mwN.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 9 S 2293/93

    Feststellung und gerichtliche Überprüfung der Sonderschulbedürftigkeit

    Zu einer solchen Prüfung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur ein an einer Sonderschule tätiger Sonderschullehrer geeignet und befugt (vgl. Senatsurteil vom 4.6.1985 - 9 S 1053/84 -, Holfelder/Bosse, Schulrecht Baden-Württemberg, Rspr. § 82 E 6; Urteil vom 11.12.1990 - 9 S 850/89-, NVwZ-RR 1991, 479).

    Danach muß sich die gerichtliche Überprüfung darauf beschränken, ob die für die Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, ob die der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände hinreichend ermittelt worden sind, ob bei der Entscheidung über die Notwendigkeit sonderpädagogischer Erziehung und Ausbildung allgemeine Rechtsgrundsätze - wie etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - gewahrt sind und ob die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Senatsurteil vom 11.12.1990, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LC 32/22

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Schließung;

    Bei der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 1 Nds VwVfG i.V.m. § 35 Satz 2 VwVfG ) mit Dauerwirkung, der sich im Zeitpunkt der Klageerhebung am 14. April 2020 für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bereits durch Zeitablauf erledigt hatte, denn für diesen Zeitraum konnte die Klägerin ihr Fitnessstudio nicht mehr rückwirkend öffnen, die Schließungsanordnung konnte nicht rückwirkend beseitigt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.8.2020 - 10 LA 78/20 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 11.12.1990 - 9 S 850/89 -, juris LS 1 unter Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 9 S 2313/17

    Möglichkeit der Schulaufsicht zur Festlegung eines vom Elternwunsch abweichenden

    Die gerichtliche Überprüfung muss sich vielmehr darauf beschränken, ob die für die Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit (nunmehr Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) geltenden verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, ob die der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände hinreichend ermittelt worden sind, ob bei der Entscheidung über die Notwendigkeit sonderpädagogischer Erziehung und Ausbildung allgemeine Rechtsgrundsätze - wie etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - gewahrt sind und ob die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Senatsurteile vom 04.06.1985 - 9 S 1053/84 -, in: Holfelder/Bosse, § 82 E 6, und vom 11.12.1990 - 9 S 850/89 -, NVwZ-RR 1991, 479; zuletzt Senatsbeschluss vom 21.11.2012 - 9 S 1833/12 -, VBlBW 2013, 386).
  • VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11

    Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August

    In zeitlicher Hinsicht in das Aufhebungsbegehren nach der für das Berufungsgericht erkennbaren Interessenlage der Klägerin auf die Beseitigung der Verfügung des Beklagten in der Zukunft gerichtet (vgl.: VGH Mannheim, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 9 S 850/89 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2010, Rdnr. 1403; Kopp/Schenke, a. a. O., § 113 Rdnr. 43).
  • VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568

    Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in

    Die an Art. 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 41 Abs. 1 BayEUG orientierte Entscheidung, ob ein Kind Anspruch auf den Besuch der Grundschule hat, kann vom Gericht anhand der vorliegenden Gutachten und gegebenenfalls aufgrund gerichtlicher Sachverständigengutachten ebenso getroffen werden, wie durch die betreffende Grundschule (vgl. BayVGH vom 03.03.1994 7 CS 93.3549 S. 8; a. A. VGH Mannheim NVwZ-RR 1991, 479; VBlBW 1995, LS 111).
  • VG Hannover, 10.09.2003 - 6 B 3431/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt; Sonderpädagogischer Förderbedarf; Sonderschulüberweisung;

    Der abweichenden Auffassung, dass es sich bei einer Sonderschulzuweisung um einen sog. Dauerverwaltungsakt handele und deshalb im Rahmen der Anfechtungsklage zu prüfen sei, ob die Aufrechterhaltung der streitigen Maßnahme im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht noch rechtmäßig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.1990 - 9 S 850/89 - NVwZ-RR 1991, 479), folgt die Kammer nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 9 S 1971/96

    Ermöglichung eines gemeinsamen Unterrichts behinderter Schüler mit

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 11.12.1990 (- 9 S 850/89 - bei Holfelder/Bosse aaO, E 10) dargelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1991 - 9 S 1689/90

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache - Zuständigkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Sonderschuleinweisung ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der sich für die Vergangenheit durch Zeitablauf erledigt (Senatsurteil vom 11.12.1990 -- 9 S 850/89 --).
  • VG Wiesbaden, 19.02.2008 - 6 E 1152/07

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

  • VG Hannover, 23.04.2003 - 6 A 5808/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nichtversetzung;

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