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   VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06   

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VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06 (https://dejure.org/2006,5888)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 (https://dejure.org/2006,5888)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 S 987/06 (https://dejure.org/2006,5888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen Abschlussprüfung; keine Besorgnis der Befangenheit bei negativer Ergebnismitteilung während der Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf erneute Teilnahme am Prüfungsabschnitt Zahnersatzkunde der zahnärztlichen Abschlussprüfung; Vorliegen eines rechtserheblichen Verfahrensfehlers oder Bewertungsfehlers in einer Wiederholungsprüfung; Verletzung der Chancengleichheit aller Prüflinge; Heilung ...

  • Judicialis

    ZAppO § 50 Satz 1; ; ZAppO § 50 Satz 2; ; ZAppO § 52 Abs. 1 Satz 1; ; LVwVfG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung, Prüfungszeugnis: Zahnärztliche Abschlussprüfung, Verfahrensfehler, Regelprüfungszeit, Ausfall Patienten, Kausalität, Heilung, Vorhandensein notwendiger Arbeitsmittel, Erforderlichkeit Röntgenbild, Befangenheit, Vorfestlegung Prüfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsdauer - Besorgnis der Befangenheit und Mitteilung des Nichtbestehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1218 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1988 - 9 S 2619/87

    Zahnärztliche Prüfung in der Zahnersatzkunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Ein solcher Verfahrensfehler kann dadurch geheilt werden, dass der Prüfer die konkreten klinischen Arbeitsbedingungen, unter denen die praktische Arbeit herzustellen war, in seine Bewertung einbezieht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 -).

    Hat der Kläger die Wiederholungsprüfung im Prüfungsabschnitt Zahnersatzkunde nicht bestanden, hat er auch die zahnärztliche Abschlussprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden mit der Folge, dass der Prüfungsanspruch erloschen ist (§ 54 Abs. 4 ZAppO; so schon Senat, Urt. vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 - vgl. auch BVerwG, Urt. vom 10.11.1972 - VII C 19.72 -, BVerwGE 41, 148).

    Denn § 50 Satz 1 ZAppO schreibt weder eine bestimmte Prüfungsdauer (etwa 8 Stunden pro Prüfungstag) noch einen bestimmten Zeitanteil für Behandlungsmaßnahmen am Patienten vor (so bereits Senat, Urteil vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 -).

    Im Hinblick auf diese sich aus dem Prüfungsanspruch des Kandidaten ergebende Verpflichtung kann auch in dem nur zeitweisen Ausfall eines Patienten ein zur Rechtswidrigkeit des Prüfungsbescheides führender Verfahrensfehler liegen (Senat, Urteil vom 13.04.1988, a.a.O.).

    Denn Verfahrensfehler führen nach ständiger Rechtsprechung nur dann zur Rechtswidrigkeit des Prüfungsbescheides, wenn sie sich auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt haben können (BVerwG, Urt. vom 13.06.1969 - VII C 27.68 -, BVerwGE 32, 179; Senat, Urteil vom 13.04.1988, a.a.O.).

    Dies gilt besonders bei solchen praktischen Arbeiten, bei denen wie hier die konkrete Prüfungsaufgabe für jeden Prüfling anders ist und die Prüflinge innerhalb eines zeitlichen Rahmens eigenverantwortlich über die Art und Weise der Durchführung der gestellten Aufgabe entscheiden können (so bereits Senat, Urteil vom 13.04.1988, a.a.O.).

    Die sich gerade aus diesen Bedingungen ergebenden unterschiedlichen Schwierigkeiten, die jeden Kandidaten treffen können und deren Bewältigung - wie ausgeführt - Teil der zu erbringenden Prüfungsleistung ist, überschreiten den Rahmen der rechtlich nicht erheblichen Unterschiede in den äußeren Prüfungsbedingungen nicht (Senat, Urteil vom 13.04.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01

    Befangenheit des Prüfers - Vorfestlegung vor Ende der Prüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Ist eine Prüfung von einem einzelnen Prüfer abzuhalten, so begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Prüfer dem Prüfling den Umstand des Nichtbestehens schon vor der offiziellen Beendigung der Prüfung mitteilt (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).

    Zwar hat der Senat entschieden, dass ein Prüfungsvorsitzender, der während der noch andauernden Prüfung zu erkennen gibt, die Prüfung könne eigentlich sofort beendet werden, weil sich am Ergebnis auch bei ihrer Fortsetzung nichts ändern werde, die Besorgnis der Befangenheit begründe (Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).

    Konnte vorliegend das Prüfungsergebnis aber schon zum Zeitpunkt der Äußerung festgestellt werden, kann sich diese auf das Ergebnis nicht mehr ausgewirkt haben, so dass jedenfalls kein erheblicher Verfahrensmangel vorläge (noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 19.06.2001, a.a.O.).

    Zwar war ihm nicht zuzumuten, die Bemerkung der Prüferin sofort in der Prüfung zu rügen (Senat, Beschluss vom 19.06.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Aus diesem Grund fehlte es im Übrigen Bewertungsfehlern in den Bereichen "theoretische Kenntnisse" und "herausnehmbarer Zahnersatz" an der erforderlichen Relevanz (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143) für das Prüfungsergebnis.

    Ob die Äußerung der Prüferin einen Verstoß gegen das Fairnessgebot (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363; vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143) darstellt, kann der Senat dahingestellt lassen.

  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Ob die Äußerung der Prüferin einen Verstoß gegen das Fairnessgebot (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363; vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143) darstellt, kann der Senat dahingestellt lassen.

    Die Rüge hätte jedoch jedenfalls vor Erhalt des Prüfungsbescheides erfolgen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.11.1998, a.a.O.; Urt. vom 22.06.1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 9 S 1818/90

    Zahnärztliche Vorprüfung: Prüfungsdauer, Prüfungsstoff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Dann ist es aber in diesem Zusammenhang nicht zu beanstanden, wenn aufgrund eines gravierenden Fehlers im Bereich der Anfertigung festsitzenden Zahnersatzes, der nach der nicht angegriffenen Wertung der Prüferin auch Rückschlüsse auf mangelnde theoretische Kenntnisse zulässt, bereits das Urteil für den gesamten Prüfungsabschnitt gebildet wird (vgl. in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Senats zu § 28 Abs. 3 ZAppO: Urteil vom 25.02.1992 - 9 S 1818/90 - Beschluss vom 13.10.1992 - 9 S 2332/92 -, VBlBW 1993, 115; Beschluss vom 09.06.2004 - 9 S 2599/03 -).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Die Rüge hätte jedoch jedenfalls vor Erhalt des Prüfungsbescheides erfolgen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 11.11.1998, a.a.O.; Urt. vom 22.06.1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 9 S 2332/92

    Zahnärztliche Prüfung: Auslassung eines schriftlichen Prüfungsteils als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Dann ist es aber in diesem Zusammenhang nicht zu beanstanden, wenn aufgrund eines gravierenden Fehlers im Bereich der Anfertigung festsitzenden Zahnersatzes, der nach der nicht angegriffenen Wertung der Prüferin auch Rückschlüsse auf mangelnde theoretische Kenntnisse zulässt, bereits das Urteil für den gesamten Prüfungsabschnitt gebildet wird (vgl. in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Senats zu § 28 Abs. 3 ZAppO: Urteil vom 25.02.1992 - 9 S 1818/90 - Beschluss vom 13.10.1992 - 9 S 2332/92 -, VBlBW 1993, 115; Beschluss vom 09.06.2004 - 9 S 2599/03 -).
  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Vergabe der Note "nicht genügend" in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Hat der Kläger die Wiederholungsprüfung im Prüfungsabschnitt Zahnersatzkunde nicht bestanden, hat er auch die zahnärztliche Abschlussprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden mit der Folge, dass der Prüfungsanspruch erloschen ist (§ 54 Abs. 4 ZAppO; so schon Senat, Urt. vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 - vgl. auch BVerwG, Urt. vom 10.11.1972 - VII C 19.72 -, BVerwGE 41, 148).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Beratung und Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (Niehues, a.a.O., Rdnr. 512; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597; Senat, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Beratung und Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (Niehues, a.a.O., Rdnr. 512; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597; Senat, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

  • VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03

    Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2023 - 9 S 831/22

    Nichtbestehen der zahnärztlichen Prüfung; Ablauf des Prüfungsverfahrens

    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Beratung und Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (Senatsurteil vom 21.11.2006, a. a. O.; Fischer/Jeremias/Dieterich, a. a. O., Rn. 509; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597; Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).

    Eine Störung im äußeren Prüfungsablauf liegt danach bei der praktischen Prüfung in Zahnersatzkunde auch etwa dann vor, wenn der von der Prüfungsbehörde bestimmte Patient zur Mitwirkung in dem vom Prüfling als erforderlich angesehenen Umfang nicht bereit ist (vgl. Senatsurteile vom 08.02.2017, a. a. O., Rn. 102, und vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris Rn. 26).

    Die sich gerade aus diesen Bedingungen ergebenden unterschiedlichen Schwierigkeiten, die jeden Prüfling treffen können und deren Bewältigung Teil der zu erbringenden Prüfungsleistung ist, überschreiten den Rahmen der rechtlich nicht erheblichen Unterschiede in den äußeren Prüfungsbedingungen nicht (Senatsurteile vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 -, und vom 21.11.2006, a. a. O., Rn. 30).

    § 50 Satz 2 ZAppO sieht (anders als etwa § 49 ZAppO) keine Einzelurteile, aus denen nach einer bestimmten Vorgabe das Gesamturteil zu bilden ist, sondern nur ein "Urteil" vor (Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris Rn. 45).

    So wäre es in diesem Zusammenhang auch nicht zu beanstanden, wenn etwa aufgrund eines gravierenden Fehlers im Bereich der Anfertigung festsitzenden Zahnersatzes, der nach der Wertung des Prüfers auch Rückschlüsse auf mangelnde theoretische Kenntnisse zulässt, bereits das Urteil für den gesamten Prüfungsabschnitt gebildet würde (Senatsbeschluss vom 21.11.2006, a. a. O., Rn. 45; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung des Senats zu § 28 Abs. 3 ZAppO: Urteil vom 25.02.1992 - 9 S 1818/90 - Beschlüsse vom 13.10.1992 - 9 S 2332/92 -, VBlBW 1993, 115, und vom 09.06.2004 - 9 S 2599/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16

    Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung

    Und dann komme der Verweis auf die Entscheidung des VGH Mannheim vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -.

    Die Bewältigung der sich aus diesen Bedingungen ergebenden unterschiedlichen Schwierigkeiten, die jeden Kandidaten treffen können, ist grundsätzlich Teil der zu erbringenden Prüfungsleistung (vgl. dazu Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218).

    Zu den von der Prüfungsbehörde zu gewährleistenden äußeren Prüfungsbedingungen gehört auch das Zurverfügungstellen von notwendigen Arbeitsmitteln, die nicht der Prüfling selbst zu stellen hat (Senatsurteil vom 21.11.2006, a.a.O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, einem gravierenden Fehler im Bereich der Anfertigung festsitzenden Zahnersatzes - hier der fehlenden Eingliederbarkeit der Krone - entscheidende Bedeutung beizumessen (vgl. dazu Senatsurteile vom 21.11.2006, a.a.O., und vom 25.02.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.01.1985 - 7 B 4/85 -, NVwZ 1985, 576; Senatsurteile vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122) findet die Vorschrift des § 21 LVwVfG auch in Prüfungsverfahren Anwendung.

    Unabhängig davon hätte die Klägerin auch den von ihr angenommenen Befangenheitsgrund vor Beginn der Lehrprobe geltend machen müssen (vgl. Senatsurteile vom 15.12.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 293 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Prüfling hat keinen Anspruch auf eine Neubewertung, wenn mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen ist, dass sich der Bewertungsfehler auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. zur Kausalitätsprüfung und deren Grenzen: BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris, und vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris; Beschlüsse vom 13.03.1998 - 6 B 28.98 -, juris, und vom 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris; Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 19.08.2020 - 9 S 1005/20 - Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 679, 887).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu

    Der durch den Fehler belastete Prüfling hat auf der Grundlage seines prüfungsrechtlichen Rechtsverhältnisses einen Anspruch auf Folgenbeseitigung, der in diesen Fällen die Wiederholung der Prüfung umfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218; vgl. dazu auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, 4. Aufl., RdNr. 504).

    Demgegenüber sind Mängel bei der Bewertung von Prüfungsleistungen bei einer verfahrensfehlerfreien Prüfung grundsätzlich nicht durch eine Wiederholung, sondern durch eine erneute Bewertung durch die zuständigen Prüfer zu beheben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2006, a.a.O., Niehues, a.a.O., RdNr. 512; zu Ausnahmen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, DVBl. 1996, 597, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, NVwZ-RR 2006, 255).

  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Bei einem gegebenen Verfahrensmangel scheidet eine zutreffende Bewertung der erbrachten Leistung schon objektiv aus, weil es dafür an einer hinreichenden und geeigneten Grundlage fehlt und/oder die Chancengleichheit aller Prüflinge verletzt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1994, a.a.O., S. 134 f.; Bad.-Württ. VGH, Urt. v. 29. November 2006 - 9 S 987/06 -, juris Rdnr. 17; Hess. VGH, Urt. v. 30. November 2006 - 8 UE 674/06 -, n.v.; Niehues, a.a.O., Rdnr. 504).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Bei einem gegebenen Verfahrensmangel scheidet eine zutreffende Bewertung der erbrachten Leistung jedoch bereits objektiv aus, da es dafür an einer hinreichenden und geeigneten Grundlage fehlt und/oder die Chancengleichheit aller Prüflinge verletzt würde (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 22.6.1994 - 6 C 37/92 - BVerwGE 96, 126 - juris Rn. 23-27; VGH BW, U.v. 29.11.2006 - 9 S 987/06 - juris Rn. 17; HessVGH, U.v. 29.4.2010 - 8 A 3247/09 - juris Rn. 32 f.; VG Ansbach, U.v. 24.2.2005 - AN 2 K 04.1309 - juris Rn. 36 f.).
  • VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17

    Prüfungsrecht; Durchführung eines Vorverfahrens; Rügepflicht des Prüflings im

    Denn der normativ festgelegte Zweck der Prüfung würde vereitelt, wenn sie aufgrund einer Neubewertung für bestanden erklärt würde, obwohl es an einer hinreichend zuverlässigen Beurteilungsgrundlage für die Eignungs- und Leistungsbewertung fehlte (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, juris Rn.10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 9 S 2143/11

    Abiturprüfung; Sachlichkeits- und Fairnessgebot; kritische Reaktion des Prüfers

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Kläger die geltend gemachten Verfahrensfehler mit der Begründung seines Widerspruchs knapp zehn Monate nach der mündlichen Prüfung noch rechtzeitig gerügt hat, um die Rechtsfolge der Präklusion zu vermeiden (vgl. dazu: Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 214 ff.; Birnbaum, NVwZ 2006, 286; BVerwG, Urteile vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, NVwZ 2000, 921, und vom 22.06.1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126; Senatsbeschluss vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 5 A 1760/12

    Anordnung eines Leinenzwangs bei Hundebiss

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011- 4 A 4000/09 -, juris, Rdnr. 34; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. November 2006 - 9 S 987/06 -, juris, Rdnr. 47.
  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2129/18
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

  • VG Düsseldorf, 04.02.2017 - 15 L 296/17

    Prüfungszeitraum ; Chancengleichheit; Patient ; Verspätung; Leistungsnachweis;

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