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   BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R   

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BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1999 - B 9 SB 1/99 R (https://dejure.org/1999,1222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Behinderung - Voraussetzungen für die gesundheitlichen Merkmale der Nachteilsausgleiche "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) - Definition des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz behinderter Ausländer durch das Schwerbehindertenrecht auch bei Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 253
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten - srilankischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).

    Indem die Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz ) und die Duldung (§ 55 AuslG) an einen vorübergehenden Zweck anknüpfen (Durchführung des Asylverfahrens) bzw in der Absicht erteilt werden, den Aufenthalt mit Wegfall des zeitweise bestehenden Hindernisses zu beenden, sollen sie gerade keinen Aufenthalt auf Dauer möglich machen (vgl BSGE 82, 23, 25 = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG (BSGE 82, 23, 28 f = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11) geltend macht, es lasse sich nicht einschätzen, ob eine Abschiebung der Klägerin auf Dauer nicht in Betracht komme, legt er lediglich den vom BSG in der zitierten Entscheidung gefundenen Rechtsmaßstab dar, wonach ein "Abschiebehindernis auf unabsehbare Zeit" nicht schon dann vorliegt, "wenn sich die dafür maßgebliche Situation insoweit nicht einschätzen läßt".

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Seine Pflicht zur Ausreise bleibt dadurch unberührt (§ 56 Abs. 1 AuslG), sein Aufenthalt wird durch die Duldung nicht rechtmäßig (vgl BVerwGE 105, 232; BVerwG, DVBl 1999, 106; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl 1993, § 56 AuslG RdNr 2; Funke-Kaiser in GK-Ausländerrecht, Stand Oktober 1995, § 55 AuslG RdNrn 2, 5; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, RdNr 685; Westphal/Stoppa, NJW 1999, 2137, 2139).

    Wie sich aus den Materialien zum AuslG vom 9. Juli 1990 (BGBl I, S 1354) ergibt (vgl BT-Drucks 11/6321, S 76), sollte die Duldungserteilung nach neuem Recht von bestimmten benannten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und das herkömmliche ausländerrechtliche Institut der Duldung so auf seine eigentliche Zweckbestimmung zurückgeführt werden: Anders als sehr häufig in der Vergangenheit sollte die Duldung nicht mehr die Funktion eines minderen Ersatzes für einen aufenthaltsrechtlichen Titel darstellen (vgl zur Rechtsentwicklung BVerwGE 105, 232).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).

    Einen solchen Umstand hat die Rechtsprechung angenommen, wenn ein Asylbewerber auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrages nicht mit Abschiebung zu rechnen braucht (BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15).

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98

    Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Seine Pflicht zur Ausreise bleibt dadurch unberührt (§ 56 Abs. 1 AuslG), sein Aufenthalt wird durch die Duldung nicht rechtmäßig (vgl BVerwGE 105, 232; BVerwG, DVBl 1999, 106; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl 1993, § 56 AuslG RdNr 2; Funke-Kaiser in GK-Ausländerrecht, Stand Oktober 1995, § 55 AuslG RdNrn 2, 5; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, RdNr 685; Westphal/Stoppa, NJW 1999, 2137, 2139).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Dieser Konstruktion des AuslG, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland ohne Gesetzesverstoß ermöglichen soll (BVerwGE 59, 13, 17; BVerwG, NVwZ 1984, 591), aber einen solchen Aufenthalt gleichwohl als nicht rechtmäßig qualifiziert, folgt das Schwerbehindertenrecht nur eingeschränkt.
  • BSG, 24.04.1980 - 9 BVs 16/79

    Zur Auslegung des Begriffs 'Gewöhnlicher Aufenthalt'

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Für das Schwerbehindertenrecht besteht zwar keine Ausnahmeregelung (BSG, Beschluß vom 24. April 1980 - 9 BVs 16/79 - VersorgB 1980, 119).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91

    Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Einen solchen Umstand hat die Rechtsprechung angenommen, wenn ein Asylbewerber auch bei endgültiger Ablehnung seines Asylantrages nicht mit Abschiebung zu rechnen braucht (BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R
    Dieser Konstruktion des AuslG, die einem Ausländer den Aufenthalt in Deutschland ohne Gesetzesverstoß ermöglichen soll (BVerwGE 59, 13, 17; BVerwG, NVwZ 1984, 591), aber einen solchen Aufenthalt gleichwohl als nicht rechtmäßig qualifiziert, folgt das Schwerbehindertenrecht nur eingeschränkt.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 2/09 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - GdB in Höhe von 50 - Anspruch auf

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - auch bei einem nur geduldeten Ausländer wegen der besonderen Ziele des Schwerbehindertenrechts dessen nicht nur vorübergehendes Verweilen in Deutschland bejaht, wenn sich aus anderen Umständen ergebe, dass der Ausländer sich auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werde.

    Das BSG hat schon zum Rechtszustand nach § 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG), der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ebenfalls einen rechtmäßigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet verlangte, entschieden, dass das SchwbG behinderte Ausländer auch dann schützt, wenn sie sich nur geduldet seit Jahren in Deutschland aufhalten, ein Ende dieses Aufenthalts unabsehbar ist und die Ausländerbehörde gleichwohl keine Aufenthaltsbefugnis erteilt (BSG, Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) .

    Dies ergibt sich im Übrigen aus der aus dem Sozialstaatsprinzip folgenden Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, körperlich oder geistig behinderte Menschen soweit wie möglich in die Gesellschaft einzugliedern (BSGE 84, 253, 254 ff = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff) .

    Gemeint ist damit zweifellos das Urteil des BSG vom 1.9.1999 (B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) .

    Die bisherige Rechtsprechung des BSG (BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) hat allerdings zur Beurteilung der Frage, ob der geduldete Ausländer nicht nur vorübergehend rechtmäßig in Deutschland verweilt, auf bestimmte Anknüpfungstatsachen abgestellt, die die Annahme stützen, dass er sich auch in Anbetracht einer bloßen Duldung gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werde.

    Eine Eingrenzung des Begriffs "jahrelang" wurde nicht vorgenommen, indes für einen mehr als dreieinhalbjährigen geduldeten Aufenthalt bejaht (BSGE 84, 253, 257 f = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Der Gesetzgeber hat mit dem Verweis auf § 2 Abs. 2 SGB IX an das Regelungsziel des Schwerbehindertenrechts angeknüpft, den darin genannten Personenkreis durch einen möglichst weitgehenden Ausgleich der Behinderung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu integrieren (vgl BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 SB 2/09 R - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 31; BSG Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff - Juris RdNr 17).

    Mit dieser Ausformung des Territorialitätsprinzips beschränkt sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner aus dem Sozialstaatsgebot folgenden Einstandspflicht gegenüber Menschen mit Behinderung (BSG Urteil vom 1.9.1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 ff - Juris RdNr 17) zulässig auf sozial relevante Tatbestände im Inland.

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Der Sache nach kommt eine Duldung grundsätzlich nur als Reaktion auf das Auftreten vorübergehender (tatsächlicher oder rechtlicher) Abschiebungshindernisse in Betracht (vgl § 55 Abs. 2 bis 4 AuslG; seit 1.1.2005 vgl § 60a Abs. 1 und 2 AufenthG) ; sie wird gewährt, solange die Abschiebung unmöglich ist (vgl zum Ganzen: BSG vom 1.9.1999 - BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 4 zur Duldung nach § 55 AuslG 1990; BSG vom 3.12.2009 - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 46 bis 48; BSG vom 29.4.2010 - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 39 zur Duldung nach § 60a AufenthG, jeweils mwN) .

    Ob sich an dieser Beurteilung etwas ändern könnte, wenn über mehrere Jahre hinweg die Duldung immer wieder verlängert worden ist, sich der Ausländer also faktisch seit Jahren in Deutschland aufgehalten hat und zum Stichtag eine positive Bleibeprognose dergestalt gestellt werden kann, dass der Ausländer zukunftsoffen "bis aus weiteres" an dem Ort oder in dem Gebiet verweilen wird (vgl BSG vom 23.2.1988 - BSGE 63, 47, 50 = SozR 5870 § 1 Nr. 14 S 34 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG ; BSG vom 1.9.1999 - BSGE 84, 253, 254 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 S 2 zu § 1 SchwbG; BSG vom 29.4.2010 - BSGE 106, 101 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 2, RdNr 36 ff zu § 2 Abs. 2 SGB IX) , kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Bei Anwendung des ansonsten einschlägigen § 30 SGB I hätte es Anlass gegeben, sich mit der Frage zu befassen, ob eine befristete Aufenthaltsbewilligung (über die die Klägerin dort verfügte) für einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt genügt (vgl dazu BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Sind also - wie hier - assoziationsrechtliche Bestimmungen vorrangig, kann der Anspruch auf BErzG nicht an den zusätzlichen Voraussetzungen, die das nationale Recht im Rahmen des § 30 SGB I an Ausländer stellt, scheitern (vgl insoweit BSGE 84, 253 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1, wonach ein nicht nur vorübergehendes Verweilen regelmäßig eine ausländerrechtliche Aufenthaltsposition voraussetzt, die so offen ist, dass sie einen Aufenthalt auf unbestimmte Zeit möglich macht).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 SB 1/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung eines GdB von 50 - ausländische

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 1.9.1999 (B 9 SB 1/99 R) langjährig geduldeten Ausländern unter besonderer Berücksichtigung der Zielrichtung des Schwerbehindertenrechts einen rechtmäßigen Aufenthalt zugestanden.
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Die ausländerrechtliche Duldung hat die zeitweilige Aussetzung einer Abschiebung zum Inhalt, ohne die Ausreisepflicht aufzuheben (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 1 AuslG), vermittelt aber als Teil des verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich keinen rechtmäßigen Aufenthalt iS des Ausländerrechts (vgl Renner, aaO, 7/RdNr 685; für das Schwerbehindertenrecht vgl die Senatsentscheidung BSGE 84, 253, 256 ff = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Das OEG hat sich von der Begrifflichkeit des AuslG abgekoppelt, indem es in § 1 Abs. 5 Satz 2 OEG eine Regelung enthält, der sich entnehmen läßt, daß der entschädigungsrechtliche Begriff des rechtmäßigen Aufenthaltes nicht notwendig deckungsgleich mit dem ausländerrechtlichen ist (BSGE 84, 253, 256 = SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 für das Schwerbehindertenrecht).

  • SG Duisburg, 15.06.2007 - S 30 SB 140/04

    Feststellungsverfahren - Ausländer mit Duldung - Geltungsbereich des SGB IX -

    Denn in einem solchen Fall sei die Duldung zu einem Aufenthaltsrecht "zweiter Klasse" entfremdet worden, mit dem anstelle der Aufenthaltsgenehmigung humanitär motivierte und/oder politisch erwünschte Daueraufenthalte von Ausländern möglich gemacht würden (BSG Urteil vom 01.09.1999, SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

    Denn eine restriktive Ermessensausübung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die der Duldung die Funktion eines "zweitklassigen Aufenthaltstitels" zukommen ließe, (so Urteil des BSG vom 01.09.1999, SozR 3-3870 § 1 Nr. 1) kommt nach der Neufassung - mangels Raum für Ermessenserwägungen - nicht in Betracht.

    Auch nach der Neuregelung des Ausländerrechts wäre - würde eine Aufenthaltserlaubnis für notwendig erachtet - nicht ausgeschlossen, dass eine bestimmte Gruppe auf unabsehbare Zeit in Deutschland lebender ausländischer Behinderter wegen ihrer fremden Staatsangehörigkeit auf Dauer von Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft ausgeschlossen wäre, so dass das Schwerbehindertenrecht zu seinen eigenen Zielen in unlösbaren Widerspruch geriete und zudem verfassungsrechtliche Bedenken laut würden (vgl. BSG Urteil vom 01.09.1999 SozR 3-3870 § 1 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2004 - L 9 B 7/03
    Indem die Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz) und die Duldung (§ 55 Aus-ländergesetz) an einen vorübergehenden Zweck anknüpfen, nämlich an die Durchführung des Asylverfahrens, bzw. in der Absicht erteilt werden, den Aufent-halt mit Wegfall des zeitweise bestehenden Hindernisses zu beenden, sollen sie gerade keinen Aufenthalt auf Dauer möglich machen (vgl. BSG, Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - in BSGE 84, 253, 254 f).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - in BSGE 84, 253, 254 f) liegt ein nicht nur vorü-bergehendes Verweilen bei Asylbewerbern wie bei geduldeten Ausländern dann vor, wenn andere Umstände ergeben, dass sie sich gleichwohl auf unbestimmte Zeit in Deutschland aufhalten werden.

    Unter Berücksichtigung des Sozialstaats-prinzips gem. Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und un-ter Berücksichtigung der Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, körperlich oder geistig behinderten Menschen soweit wie möglich in die Gesellschaft ein-zugliedern, ist gem. §§ 1 SchwbG bzw. 2 Abs. 2 SGB IX der gewöhnliche Aufent-halt von Ausländern - abweichend vom AuslG - nicht erst dann rechtmäßig, wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat, sondern bereits dann, wenn Ausländer sich geduldet seit Jahren in Deutschland aufhalten, ein Ende dieses Aufenthaltes unabsehbar ist und die Ausländerbehörde gleichwohl keine Aufenthaltsbefugnis erteilt (BSG Urt. v. 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R - a.a.O., S. 257).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 10 SB 45/08

    Geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Schwerbehinderten-ausweis

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts könne nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wie sie insbesondere im Urteil vom 01.09.1999 (9 SB 1/99 R in: SozR 3-3870 § 1 Nr. 1 = BSGE 84 253, Juris Rn 10) zum Ausdruck komme, nur hinreichend unter Berücksichtigung des Zwecks des jeweils maßgeblichen Gesetzes bestimmt werden.
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 SB 57/08

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    Zur Begründung hat das Sozialgericht ausgeführt, für Ausländer gälten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. September 1999 - B 9 SB 1/99 R), dass die Forderung des § 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) nach einem "rechtmäßigen" gewöhnlichen Aufenthalt von Ausländern - abweichend vom Ausländergesetz - nicht erst erfüllt sei, wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt habe.

    Wegen des Vorbehalts abweichender Regelungen und der unterschiedlichen Funktion des Begriffs innerhalb einzelner Regelungsbereiche geht das BSG allerdings davon aus, dass der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" nur hinreichend unter Berücksichtigung des Zwecks jeweils des Gesetzes bestimmt werden kann, in welchem der Begriff gebraucht wird (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 SB 1/99 R - BSGE 84, 253 ff, zitiert nach juris RdNr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • SG Bremen, 13.08.2009 - S 19 SB 3/09

    Auch lediglich in Deutschland geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Feststellung

  • VGH Bayern, 23.07.2002 - 7 B 01.2384
  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 5 B 18/01

    Zum Anspruch auf Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz (Anerkennung)

  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 3 R 721/17

    Rente wegen Erwerbsminderung - allgemeine Wartezeit - Kindererziehungszeiten -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 12 R 191/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - L 11 SB 88/09

    Schwerbehindertenrecht - geduldeter Ausländer - Einbeziehung in den Schutzbereich

  • SG Dortmund, 26.03.2010 - S 19 (7) VG 356/08

    Opferentschädigung für in Deutschland geduldete Ausländer

  • SG Nürnberg, 26.08.2009 - S 20 AS 906/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigte - ausländischer Staatsangehöriger

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 5272/15
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - L 2 R 5352/13
  • SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
  • LSG Hessen, 07.06.2000 - L 6 KG 1480/96

    Kindergeldanspruch - Ausländer - Asylbewerber - Aufenthaltstitel -

  • LSG Bayern, 07.08.2003 - L 10 AL 239/02

    Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung; Ausschluss der Ausübung einer

  • LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 25/99

    Voraussetzugen für die Neufestestellung des Grades der Behinderung; Notwendigkeit

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 2968/99

    Ausländer; Duldung; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergartenbeiträge; Übernahme

  • LSG Berlin, 17.12.1998 - L 11 Vs 6/97

    Schwerbehindertenrecht - Doppeloberschenkelamputierter - Kosovo-Albaner -

  • SG Köln, 03.12.2009 - S 31 SB 163/08

    Feststellung des Gesamt-GdB (40) eines geduldeten Irakers ohne

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2000 - L 5 EG 4/99
  • LSG Berlin, 15.11.1999 - L 16 RA 58/98

    Vormerkung von Zeiten der Pflichtversicherung wegen Kindererziehung; Verfolgte

  • SG Bremen, 25.04.2006 - S 3 SB 138/04

    D (A), Schwerbehindertenrecht, Duldung, gewöhnlicher Aufenthalt, Roma, Serbien,

  • SG Oldenburg, 13.09.2005 - S 48 AS 130/05
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