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   BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R   

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https://dejure.org/2009,421
BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R (https://dejure.org/2009,421)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R (https://dejure.org/2009,421)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2009 - B 9 SB 3/08 R (https://dejure.org/2009,421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise und kreisfreien Städte - Prozessfähigkeit - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - Einstellungsqualität - Therapieaufwand

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Nordrhein-Westfalen; Aufgabenübertragung auf die Kreise und kreisfreien Städte; Prozessfähigkeit; GdB-Feststellung; Diabetes mellitus; Einstellungsqualität; Therapieaufwand

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 - Schwerbehinderteneigenschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Schwerbehinderung; Bewertung der Auswirkungen eines Diabetes mellitus vom Typ I nach Maßgabe der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht Ausgabe 2008

  • Judicialis

    SGG § 75 Abs 5; ; SGG § 75 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69 Abs. 1; SGB IX § 69 Abs. 3
    Feststellung einer Schwerbehinderung; Bewertung der Auswirkungen eines Diabetes mellitus vom Typ I nach Maßgabe der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht Ausgabe 2008

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Diabetes Mellitus kann je nach Beeinträchtigung im Alltag auch einen höheren Grad der Behinderung als 40 % herbeiführen

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Wird zitiert von ... (252)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Mit der in § 2 Abs. 1 EingliederungsG geregelten Zuständigkeitsverlagerung ist ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes (vgl dazu BSG, Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 2/07 R - BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6, jeweils RdNr 13 f, BSG, Beschluss vom 8.5.2007 - B 12 SF 3/07 S - SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 RdNr 4; BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) eingetreten, denn allein der im Lauf des Verfahrens durch die Aufgabenübertragung zuständig gewordene Rechtsträger kann die mit der Klage verfolgten Ansprüche erfüllen.

    Dies hat der erkennende Senat durch die Urteile vom 11.12.2008 (B 9 VS 1/08 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, sowie - B 9 V 3/07 R -) entschieden und eingehend begründet.

    Wie die Kriegsopferversorgung selbst (s BSG, Urteile vom 11.12.2008, aaO) führen die Länder auch die Aufgaben nach §§ 69, 145 SGB IX als eigene Angelegenheit iS des Art. 83, 84 GG.

    Wie bei der Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferversorgung auf die Landschaftsverbände ist auch bei der Übertragung der Aufgaben nach §§ 69, 145 SGB IX auf die Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt, dass die Aufsichtsrechte des Bundes (Art. 84 Abs. 3 und 4 GG nF) gewahrt sind, denn auch diese Aufgaben sind durch § 2 Abs. 2 EingliederungsG als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen (s BSG, Urteile vom 11.12.2008, aaO).

    Insoweit ergeben sich keine Abweichungen zur Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferversorgung (s dazu BSG, Urteile vom 11.12.2008, aaO).

    Wie § 4 Abs. 1 EingliederungsG kollidiert schließlich auch dessen § 2 Abs. 1 nicht mit der bundesgesetzlichen Vorschrift des § 71 Abs. 5 SGG (s dazu BSG, Urteile vom 11.12.2008, aaO).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Unzutreffend sei zudem die vom LSG bestätigte Bewertung des GdB wegen des Diabetes mellitus mit 40. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - sei darauf abzustellen, ob bei den behinderten Menschen nicht nur vorübergehend tatsächlich eine stabile oder instabile Stoffwechsellage bestehe und welcher Therapieaufwand dafür erforderlich sei.

    Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 4 SGB IX (ab 1.5.2004: Satz 5) gelten die im Rahmen des § 30 Abs. 1 BVG festgelegten Maßstäbe entsprechend (zu den Folgen dieser Verweisung s BSG, Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - RdNr 22 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, SGb 2009, 168).

    Mit seinem Urteil vom 24.4.2008 (aaO) hat der erkennende Senat nach Beweisaufnahme zu den allgemeinen medizinischen Erkenntnissen über die Auswirkungen des Diabetes mellitus auf die Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entschieden, dass die diese Krankheit betreffenden Nr. 26.15 der AHP 1996 und 2004 nur mit gewissen Maßgaben dem höherrangigen Recht und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.

    Diese vorläufige Neufassung der AHP hat die Nr. 26.15 der AHP in den Ausgaben seit 1996 ersetzt, die Gegenstand des Senatsurteils vom 24.4.2008 (aaO) waren.

    Bis zu einer mit § 69 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB IX in Einklang stehenden Neufassung der Bestimmungen über den Diabetes mellitus ist dieser Bereich durch Verwaltung und Gerichte nach den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats vom 24.4.2008 (aaO) zu prüfen und zu entscheiden.

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Das Gericht ist anders als bei formellen Gesetzen (s Art. 100 Abs. 1 GG) auch berechtigt, die Rechtswirkungen dieses Verstoßes gegen das höherrangige Recht festzustellen und den Einzelfall danach unmittelbar zu entscheiden (s BVerfGE 1, 184, 189 ff, 201; 17, 208, 210; 23, 276, 286).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Allerdings ist sie wie die Fassungen der AHP seit 1996 nicht abschließende Grundlage der Beurteilung des GdB, denn sie erfasst den aufgrund § 69 Abs. 1 Satz 4 SGB IX zwingend zu berücksichtigenden Therapieaufwand nicht (s BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R -).
  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Das Gericht ist anders als bei formellen Gesetzen (s Art. 100 Abs. 1 GG) auch berechtigt, die Rechtswirkungen dieses Verstoßes gegen das höherrangige Recht festzustellen und den Einzelfall danach unmittelbar zu entscheiden (s BVerfGE 1, 184, 189 ff, 201; 17, 208, 210; 23, 276, 286).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Das Gericht ist anders als bei formellen Gesetzen (s Art. 100 Abs. 1 GG) auch berechtigt, die Rechtswirkungen dieses Verstoßes gegen das höherrangige Recht festzustellen und den Einzelfall danach unmittelbar zu entscheiden (s BVerfGE 1, 184, 189 ff, 201; 17, 208, 210; 23, 276, 286).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Mit der in § 2 Abs. 1 EingliederungsG geregelten Zuständigkeitsverlagerung ist ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes (vgl dazu BSG, Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 2/07 R - BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6, jeweils RdNr 13 f, BSG, Beschluss vom 8.5.2007 - B 12 SF 3/07 S - SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 RdNr 4; BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) eingetreten, denn allein der im Lauf des Verfahrens durch die Aufgabenübertragung zuständig gewordene Rechtsträger kann die mit der Klage verfolgten Ansprüche erfüllen.
  • BSG, 08.05.2007 - B 12 SF 3/07 S

    Zuständiges Sozialgericht nach Umzug des Klägers

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Mit der in § 2 Abs. 1 EingliederungsG geregelten Zuständigkeitsverlagerung ist ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes (vgl dazu BSG, Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 2/07 R - BSGE 99, 9 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 6, jeweils RdNr 13 f, BSG, Beschluss vom 8.5.2007 - B 12 SF 3/07 S - SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 RdNr 4; BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) eingetreten, denn allein der im Lauf des Verfahrens durch die Aufgabenübertragung zuständig gewordene Rechtsträger kann die mit der Klage verfolgten Ansprüche erfüllen.
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Zudem mögen in NRW aufgrund von landesrechtlichen Vorschriften Behörden (zum Behördenbegriff s zuletzt BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 RdNr 11) fähig sein, am sozialgerichtlichen Verfahren beteiligt zu sein (s § 3 AG-SGG NRW vom 8.12.1953, GVBl NRW S 412, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.12.1989, GVBl NRW S 678).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
    Dies hat der erkennende Senat durch die Urteile vom 11.12.2008 (B 9 VS 1/08 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, sowie - B 9 V 3/07 R -) entschieden und eingehend begründet.
  • BSG, 28.10.1994 - 9 RV 17/94

    Beiladung - Bundesministerium für Arbeit - Soldatenversicherung - Unzulässigkeit

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Dies hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R - Juris; BSG Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - RdNr 13 ff mwN, 21; zum erneuten Übergang der Zuständigkeiten durch das hier nicht einschlägige Städteregion Aachen Gesetz vgl BSGE 109, 154 = SozR 4-3250 § 145 Nr. 2).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Demgegenüber hat der erkennende Senat die Auffassung vertreten (vgl Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - juris RdNr 21), dass die nach § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähige juristische Person (hier der Landschaftsverband Rheinland) diese Fähigkeit nicht dadurch verliert, dass die für sie handelnde Behörde (hier der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland) durch Landesrecht iS des § 70 Nr. 3 SGG für beteiligtenfähig erklärt worden ist.
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass diese Vorschriften teilweise nicht zur GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus geeignet, teilweise sogar wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht nichtig sind (Urteil vom 23.4.2009 - B 9 SB 3/08 R - Juris RdNr 25 ff mwN) .
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