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   LAG Hessen, 19.12.2003 - 17/9 Sa 1029/03   

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LAG Hessen, 19.12.2003 - 17/9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,10890)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2003 - 17/9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,10890)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 17/9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,10890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang; Unterscheidung zwischen einer Funktionsnachfolge und einem Betriebsübergang; Beendigung eines Franchise-Vertrages im Gastronomiebereich; Nichtbeachtung einer Franchisevereinbarung; Bewirtschaftung von Zügen der Deutschen Bahn ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in einem für die Bewirtschaftung von Zügen der Deutschen Bahn AG zuständigen Unternehmen; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebsübergangs oder einer so genannten Funktionsnachfolge; Folgen einer fehlenden Vereinbarung ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; Europ. Richtlinie 77/187/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; Europ. Richtlinie 77/187/EWG
    Betriebsübergang; Auftragsnachfolge, Beendigung eines Franchise-Vertrages im Gastronomiebereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Einzelfallbeurteilung des Übergangs von Betriebsmitteln anhand der Entscheidung des EuGH vom 20. November 2003 (Rs C-340/01).

    An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn man die Grundsätze der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. November 2003 (Rs C-340/01; Carlito A u.a. / Sodexho M C GmbH) heranzieht.

    Soweit der Europäische Gerichtshof hierzu annimmt, dass der Übergang der Räumlichkeiten und des vom Spital zur Verfügung gestellten Inventars auf einen neuen Auftragnehmer, die für die Zubereitung und die Verteilung der Speisen an die Patienten und das Spitalspersonal unerlässlich erscheint, reiche unter diesen Umständen für die Erfüllung der Merkmale des Übergangs der wirtschaftlichen Einheit aus (EuGH, Urteil vom 20. November 2003 - Rs C-340/01, DB 2003, S. 2654 (2655), rechtfertigt dies im vorliegenden Fall nicht die Annahme eines Betriebsübergangs.

    Wie vorstehend unter 4. begründet, weicht der hier zu beurteilende Sachverhalt wesentlich von dem der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. November 2003 (Rs C-340/01, DB 2003, S. 2254) ab, so dass auch unter Anwendung der dort aufgestellten Grundsätze eine Zulassung der Revision nicht veranlasst ist.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Nur dann sind sie in die Gesamtabwägung, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, einzubeziehen (BAG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94, EzA, § 613 a BGB Nr. 160, unter B. I. d.Gr.).

    Wird nämlich vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er an den jeweiligen Einrichtungen des Auftraggebers zu erbringen bereit ist, ohne dass er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne dass er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehören diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (BAG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94, EzA, § 613 a BGB Nr. 160, unter B. I. d.Gr.).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. März 1997 - Rs. C - 13/95, EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG, Urteil vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99, BAGE 95, 1; BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 210; BAG, Urteil vom 08. August 2002 - 8 AZR 583/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 209).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (BAG, Urteil vom 26. August 1999 - 8 AZR 718/98, AP BGB § 613 a Nr. 196).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. März 1997 - Rs. C - 13/95, EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG, Urteil vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99, BAGE 95, 1; BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 210; BAG, Urteil vom 08. August 2002 - 8 AZR 583/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 209).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. März 1997 - Rs. C - 13/95, EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG, Urteil vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99, BAGE 95, 1; BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 210; BAG, Urteil vom 08. August 2002 - 8 AZR 583/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 209).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer evtl. Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. März 1997 - Rs. C - 13/95, EuGHE I 1997, 1259 (Ayse Süzen); BAG, Urteil vom 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99, BAGE 95, 1; BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 210; BAG, Urteil vom 08. August 2002 - 8 AZR 583/01, EzA, BGB § 613 a Nr. 209).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich nach der gesetzlichen Konzeption aus (BAG, Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85, EzA, § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 46, unter II. 1. und 2. d.Gr.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsorganisation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91, EzA, § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70, unter II. 1. d.Gr.; BAG, Urteil vom 22. Mai 1997 - 8 AZR 103/96 - EzA, § 613 a BGB Nr. 157, unter B. I. 2. a); BAG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99, EzA, § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109, unter 2. d.Gr.).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
    Grundsätzlich ist es auch unbeachtlich, dass die Kündigung bereits ausgesprochen war, denn der Anzeigepflicht beim Arbeitsamt ist vor der tatsächlichen Entlassung zu genügen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95, EzA, § 17 KSchG Nr. 6, unter B. II. 1. d.Gr.).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 103/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2003 - 9 Sa 1029/03   

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https://dejure.org/2003,13098
LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2003 - 9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,13098)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2003 - 9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,13098)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 9 Sa 1029/03 (https://dejure.org/2003,13098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung; Darlegungslast für einen Wiedereinstellungsanspruch

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