Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 9 Sa 1043/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung und Unternehmerentscheidung; Verwirkungsgrundsatz bei Geltendmachung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses mit dem vorherigen Betriebsinhaber nach Betriebsübergang; Folgen des Abschlusses eines gerichtlichen Vergleichs über die Beendigung ...
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 613 a; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 613 a
Verwirkte Geltendmachung eines weiteren Arbeitsverhältnisses mit Betriebsveräußerin - kein Betriebsübergang bei Rückfall verpachteter Betriebsmittel an frühere Betriebsinhaberin - Darlegungslast der Arbeitnehmerin bei Einwänden gegen Betriebsstillegung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.11.2004 - 10 Ca 883/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 9 Sa 1043/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02
Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - 9 Sa 1043/04
Dabei sind zu prüfen: Die Art des betreffenden Betriebs oder Unternehmens, ein etwaiger Übergang der materiellen Betriebsmittel, der Wert der immateriellen Aktiva zum Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft durch den Erwerber, der etwaige Übergang der Kundschaft, der Grad der Ähnlichkeit zwischen den Vor- und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (vgl. BAG, Urt. v. 16.05.2002 - 8 AZR 319/02 = AP Nr. 237 zu § 613 a BGB).