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   LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2838
LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08 (https://dejure.org/2008,2838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08 (https://dejure.org/2008,2838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 9 Sa 1075/08 (https://dejure.org/2008,2838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer Kassiererin wegen Buchungen von Kundenbonuspunkten auf ihre eigene Happy-Digits-Karte; Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei schweren Pflichtverletzungen im Bereich versuchter oder vollendeter Eigentumsdelikte bzw. ...

  • RA Kotz

    AG Frankfurt/Main; ?; 22 Ca 2654/07
    Kündigung - Happy-Digits-Karte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung einer Kassiererin, die Kundeneinkäufe auf eigene Bonuskarte bucht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin wegen mißbräuchlicher Verwendung von Kundenbonuskarten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kassiererin und ihre Payback-Karte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kundenbonuskarte der Kassiererin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kundeneinkäufe über eigene Kundenbonuskarte abgerechnet - fristlose Kündigung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin wegen mißbräuchlicher Verwendung von Kundenbonuskarten

  • channelpartner.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kundenbonuskarte missbraucht - fristlos gekündigt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung einer Kassiererin, die Kundeneinkäufe auf eigene Bonuskarte bucht

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
    Vollendete oder auch nur versuchte Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu stützen und solche Delikte stellten an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (BAG Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5).

    Bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers wäre diese nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten werde nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
    Bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers wäre diese nur dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten werde nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5; BAG Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
    Entscheidet sich der Arbeitgeber, nachdem sich aufgrund konkreter Tatsachen bei ihm ein Anfangsverdacht entwickelt hat, selbst weitere Ermittlungen durchzuführen, so muss er diese Ermittlungen zügig durchführen und binnen zwei Wochen nach Abschluss der Ermittlungen, die seinen Kündigungsentschluss stützen, kündigen (BAG 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 - EzA § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 4).
  • LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10

    Außerordentliche Kündigung - Bonuspunktemissbrauch durch einen

    Die von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2008 (AZ 22 Ca 2654/07, Berufungsentscheidung Hess. LAG vom 11. Dezember 2008 - 9 Sa 1075/08) gestützte gegenteilige Auffassung übersieht, dass in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt eine Mitarbeiterin unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von mehr als EUR 30.000,00, der Klägers hingegen lediglich ein Wareneinsatz von ca. EUR 130, 00 gutgeschrieben hat.
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