Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 02.08.2013

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14708
LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,14708)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,14708)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,14708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Wirksame Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - wirksame Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Die Klägerin hat in Ziffer 4 der Vereinbarung vom 02.08.2007 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Beklagte zur Erstattung der von ihm getragenen Kosten für die Weiterbildung verpflichtet sein sollte (vgl. nur BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Im Ergebnis müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen (so auch: BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85).

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011- 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

    aa)Die Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung setzt nach ständiger und zutreffender Rechtsprechung des BAG nicht voraus, dass dem Beklagten eine ausreichende Überlegungsfrist eingeräumt wird, innerhalb derer er sich ohne Kostenrisiko zur Aufgabe der Ausbildungsmaßnahme hätte entscheiden können (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85).

    All dieses Fälle sind von der Pflicht zur Rückzahlung ausgenommen, so dass auch insoweit eine angemessene Risikoverteilung besteht (vgl. BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 23.01.2007 - 9 AZR 482/06, AP Nr. 38 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe).

    Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits mit dem Interesse des Arbeitnehmers daran, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfang zu binden, wie es im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Eine Rückzahlungsklausel ist danach nur zulässig, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Die Klägerin hat in Ziffer 4 der Vereinbarung vom 02.08.2007 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Beklagte zur Erstattung der von ihm getragenen Kosten für die Weiterbildung verpflichtet sein sollte (vgl. nur BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits mit dem Interesse des Arbeitnehmers daran, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfang zu binden, wie es im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Eine Rückzahlungsklausel ist danach nur zulässig, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

    Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, BAGE 129, 121).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, BB 2012, 2012; BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 670/10, DB 2012, 749; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 18.05.2011 - 10 AZR 206/10, ZTR 2011, 547).

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011- 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, BB 2012, 2012; BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 670/10, DB 2012, 749; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 18.05.2011 - 10 AZR 206/10, ZTR 2011, 547).

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011- 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011- 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, NZA 2012, 630; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, AP GewO § 106 Nr. 11).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Dies gilt hinsichtlich der Höhe auch für die Sozialversicherungsabgabenmit Ausnahme des Arbeitgeberanteils (BAG v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872; BAG v. 16.03.1994 - 5 AZR 339/92, DB 1994, 1726).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Dies gilt hinsichtlich der Höhe auch für die Sozialversicherungsabgabenmit Ausnahme des Arbeitgeberanteils (BAG v. 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, NZA 2006, 872; BAG v. 16.03.1994 - 5 AZR 339/92, DB 1994, 1726).
  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11

    Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Deshalb wird eine monatliche ratierliche Kürzung allseits als angemessen angesehen (LAG Hamm v. 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11, juris; ErfK/Preiss, § 611 BGB Rz. 443; Düwell/Ebeling, DB 2008, 406).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    All dieses Fälle sind von der Pflicht zur Rückzahlung ausgenommen, so dass auch insoweit eine angemessene Risikoverteilung besteht (vgl. BAG v. 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, NZA 2012, 85; BAG v. 23.01.2007 - 9 AZR 482/06, AP Nr. 38 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 667/10, BB 2012, 2012; BAG v. 18.01.2012 - 10 AZR 670/10, DB 2012, 749; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81; BAG v. 18.05.2011 - 10 AZR 206/10, ZTR 2011, 547).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

  • ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 832/22

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Rückzahlungsklausel in einer

    Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13; BAG, Urt. v. 18.11.2008, 3 AZR 192/07, BAG, Urt. v. 1.3.2022, 9 AZR 260/21).

    Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind" (BAG, Urt. v. 19.1. 2011 3 AZR 621/08; LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13).

    Nur so wird Sinn und Zweck des Transparenzgebots entsprochen, den Vertragspartner des Verwenders allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht davon abzuhalten, seine Rechte angesichts einer unklaren und unbestimmten Rechtslage durchzusetzen (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13).

  • ArbG Nordhausen, 21.06.2023 - 2 Ca 959/22

    Unwirksame Rückzahlungsklausel - Darlehen im Studienförderungsvertrag - AGB -

    Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13; BAG, Urt. v. 18.11.2008, 3 AZR 192/07, BAG, Urt. v. 1.3.2022, 9 AZR 260/21).

    Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind" (BAG, Urt. v. 19.1. 2011 3 AZR 621/08; LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 I BGB (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.2013, 9 Sa 108/13).

  • VG Bayreuth, 24.09.2013 - B 1 K 13.10

    Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr; Leistungsklage auf Rückerstattung von

    Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters der übernommenen Verpflichtung konnten die Beteiligten auch insoweit von den arbeitsrechtlichen Gepflogenheiten abweichen, wo allgemein eine monatlich ratierliche Kürzung als angemessen angesehen wird (vgl. LAG Düsseldorf, U.v. 27.5.2013 - 9 Sa 108/13 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53475
LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.08.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Solche Ruhepausen sind nicht vergütungspflichtig (BAG vom 18.11.2009 - 5 AZR 774/08 -, juris; BAG vom 01.07.2003 -1 ABR 20/02 -, juris).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer die Arbeit dann anbieten (BAG vom 8.11.2009 - 5 AZR 774/08 -, juris).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Daher ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitszeitunterbrechungen um Ruhepausen und nicht nur um die unzulässige nachträgliche "Umwidmung" unvorhergesehener Betriebsunterbrechungen in eine Ruhepause (hierzu BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris) handelte.

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris; BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 603/01 -, juris).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris; BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 603/01 -, juris).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Zwar soll ein Arbeitgeber dem Einigungszwang mit dem Betriebsrat nicht durch den Rückgriff auf arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ausweichen und aus dieser betriebsverfassungsrechtlichen Pflichtwidrigkeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Vorteile erzielen dürfen (BAG vom 22.06.2010 -1 AZR 853/08 -, juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 BetrVG deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung nur für solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 128/11 -, juris; BAG vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 -, juris).
  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Sofern ein Arbeitgeber die Arbeit während einer von ihm angeordneten Pause ausfallen lässt, liegt in dieser Maßnahme nach Auffassung der älteren Rechtsprechung nicht nur die Erklärung, er nehme die Arbeitsleistung des einzelnen betroffenen Arbeitnehmers nicht an (§ 295 S. 1, 1. Alternative BGB), sondern zugleich das Unterlassen einer erforderlichen Mitwirkungshandlung, nämlich die Aufforderung zur Arbeitsaufnahme, die Voraussetzung für eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist (BAG vom 10.07.1969 - 5 AZR 323/68 -, juris).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 BetrVG deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung nur für solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 128/11 -, juris; BAG vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 -, juris).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Auch bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber soll der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen erhalten, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (BAG vom 02.03.2004 -1 AZR 271/03 -, juris).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelten Ruhepausen stellen dabei lediglich das Mindestmaß der Pausen dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 157/09 -, juris).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (LAG Köln vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 -, juris).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. August 2013 - 9 Sa 108/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 271/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 270/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • ArbG Köln, 29.08.2013 - 10 Ca 1099/13

    Umfang der Vergütung von Breakstunden im Flugsicherheitsdienst

    Soweit andere Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (etwa LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13) eine Vergütungspflicht hinsichtlich der gesetzlichen Pause ablehnen, da diese zum einen dem Arbeitsschutz diene und damit nicht belastend, sondern begünstigend sei, und da zum anderen individualrechtlichen Ansprüche eines Arbeitnehmers durch die Verletzung von Mitbestimmungsrechten begründet werden können, folgt die Kammer dieser Ansicht nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht