Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 9 Sa 11/03 |
Kurzfassungen/Presse
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Auftragsrückgang ist bei Kündigung zu beweisen!
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03
Unwirksamkeit einer Wiederholungskündigung und Anforderungen an die …
Die streitgegenständliche Kündigung könne aber nicht mehr auf diese Kündigungsgründe gestützt werden, da durch das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (Az.: 9 Sa 11/03) rechtkräftig festgestellt worden sei, dass hiermit eine Kündigung nicht begründet werden könne.Im vorliegenden Fall spricht vieles dafür, dass die Beklagte die streitgegenständliche Kündigung auf dieselben betriebsbedingten Gründe stützen will, die schon im Zusammenhang mit der Kündigung vom 28.01.2002 vorgetragen worden sind und bereits Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und des anschließenden Urteiles des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (Az.: 9 Sa 11/03) waren.
Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Unternehmerentscheidung, den Hilfsarbeiterbereich zu schließen, sei nunmehr vollzogen, ist sie ihrer Darlegungslast, die im Einzelnen in den Entscheidungsgründen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.04.2003 (9 Sa 11/03), S. 8 f. nachvollziehbar beschrieben wurde, nicht gerecht geworden.