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   LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07   

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https://dejure.org/2008,5166
LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07 (https://dejure.org/2008,5166)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07 (https://dejure.org/2008,5166)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 9 Sa 1116/07 (https://dejure.org/2008,5166)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer hinsichtlich der Abfindung auf das zuletzt erzielte Monatsgehalt abstellenden Sozialplanregelung bezüglich nur eines Teils der Arbeitnehmerschaft; Höhe der an einen vollzeitbeschäftigten Sachbearbeiter einer Schadensabteilung zu zahlenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplan - Abfindungsberechnung aufgrund Durchschnittsgehalts

  • hensche.de

    Sozialplan, Abfindung, Teilzeit

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1
    Arbeitszeitbezogene Stichtagsregelung zur Bestimmung der Höhe einer Sozialplanabfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Sozialplan: Letztes Monatsgehalt als Bemessungsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07
    Dies entspricht im Übrigen der Regelung unter § 10 KSchG (vgl. dazu. BAG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 -).

    Vielmehr stellt das Anknüpfen an die persönliche Arbeitszeit, nach der sich das Arbeitsentgelt richtet, einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Abfindungszahlung dar (vgl. BAG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 -).

    Diesem Zweck entsprechend haben sie unter Ziff. II 1 des Sozialplans u. a. Arbeitnehmer von Leistungen ausgeschlossen, die Altersruhegeld in Anspruch nehmen können und deshalb bereits in anderer Weise einen Ausgleich erhalten (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 -).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (vgl. BAG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 - und vom 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 -).

    Diese müssen jedoch hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BAG, Urteile vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 - und vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07
    Daraus folgt aber nicht die Pflicht, verheiratete Arbeitnehmer oder solche, die mit ihren Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, gegenüber unverheirateten, kinderlosen Arbeitnehmern zu bevorzugen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (vgl. BAG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 - und vom 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 -).
  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1116/07
    Diese müssen jedoch hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BAG, Urteile vom 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 - und vom 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -).
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 316/08

    Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Januar 2008 - 9 Sa 1116/07 - wird zurückgewiesen.
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