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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03   

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https://dejure.org/2004,13755
LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03 (https://dejure.org/2004,13755)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03 (https://dejure.org/2004,13755)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 9 Sa 1192/03 (https://dejure.org/2004,13755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeitszeiten als personenbezogener Kündigungsgrund; Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung bei negativer Gesundheitsprognose; Zumutbarkeit betrieblicher oder wirtschaftlicher Belastung des Arbeitgebers nach ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03
    Nach dieser Rechtsprechung besteht der aus §§ 611, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB abgeleitete Beschäftigungsanspruch, der für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gegeben ist, grundsätzlich auch für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses, wenn die umstrittene Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis deshalb auch während des Kündigungsschutzprozesses fortbesteht (vgl. BAG GS, Beschl. v. 27.02.1985 - GS 1/84 = EzA § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03
    Von maßgeblicher Bedeutung sind bei der Interessenabwägung die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß der Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BAG, Urt. v. 20.01.2000 2 AZR 378/99 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 47) und auf Seiten des Arbeitgebers die Höhe der erheblichen Entgeltfortzahlungskosten sowie die belastenden Auswirkungen von weiteren Betriebsablaufstörungen (vgl. DLW/Dörner, 3. Aufl., D, Rdnr. 1141).
  • BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84

    Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03
    Die krankheitsbedingte Kündigung ist allerdings letztendlich nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich im Einzelfall nach Maßgabe einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, aufgrund der prognostizierten Belastung eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt (vgl. BAG, Urt. v. 07.11.1985 - 2 AZR 657/84 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 17).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03
    Dies gilt auch dann, wenn die Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu keinen Betriebsablaufstörungen führen und der Arbeitgeber keine Personalreserve vorhält (BAG, Urt. v. 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 40).
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