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   LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00   

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https://dejure.org/2001,15783
LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00 (https://dejure.org/2001,15783)
LAG München, Entscheidung vom 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00 (https://dejure.org/2001,15783)
LAG München, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 9 Sa 1207/00 (https://dejure.org/2001,15783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über das Bestehen eines Vergütungsanspruchs aus Annahmeverzug; Voraussetzungen der Entstehung des Annahmeverzuges; Annahmeverzug im Zusammenhang mit einer Erkrankung des Arbeitnehmers; Böswilliges Unterlassen der Weiterbeschäftigung; Rechtsfolgen der Ablehnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00
    Aber die Ablehnung des Angebotes des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiter zu beschäftigen, kann ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbes im Sinne von § 615 S. 2 BGB darstellen (BAG RzK 113 a Nr. 14; BAG vom 16.05.2000 9 AZR 203/99; vom 22.02.2000 BB 2000, 1410).

    Es genügt das vorsätzliche Außerachtlassen einer dem Arbeitnehmer bekannten Gelegenheit zur Erwerbsarbeit (BAG vom 16.05.2000 9 AZR 203/99 m.w.N.).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00
    Aber die Ablehnung des Angebotes des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiter zu beschäftigen, kann ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbes im Sinne von § 615 S. 2 BGB darstellen (BAG RzK 113 a Nr. 14; BAG vom 16.05.2000 9 AZR 203/99; vom 22.02.2000 BB 2000, 1410).

    Eine Anrechnung gemäß § 615 S. 2 BGB kommt auch dann in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet (BAG BB 2000, 1410; AP Nr. 39 zu § 615 BGB).

  • LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95

    Annahmeverzug: Wegfall der Ansprüche

    Auszug aus LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00
    Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer einen Antrag auf Weiterbeschäftigung rechtshängig gemacht hat, denn damit lässt er erkennen, dass das Interesse an Weiterbeschäftigung dem an Rehabilitation vorgeht (LAG Köln AP Nr. 6 zu § 615 BGB Böswilligkeit).

    Das Berufungsgericht teilt die Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Köln (AP Nr. 6 zu § 615 BGB Böswilligkeit), dass ein Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellt, zu erkennen gibt, dass er die bisherige Arbeit auch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weitermachen möchte und er damit sein Weiterbeschäftigungsverlangen über ein ledigliches Rehabilitationsinteresse stellt.

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Zwar greift § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bei außerordentlichen Kündigungen nicht ein (§ 102 Abs. 3 BetrVG); die Wertung des Gesetzes, daß die Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar sein kann, wenn der Arbeitnehmer kraft Gesetzes ein entsprechendes Verlangen stellt, trifft aber auch auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch zu (vgl. LAG Köln 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 6; LAG München 9. Mai 2001 - 9 Sa 1207/00 - RzK I 13a Nr. 55; KR/Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 41; Erman/Belling BGB 10. Aufl. § 615 Rn. 45, 47; Staudinger/Richardi [1999] BGB § 615 Rn. 156 ff.; ferner Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung 1982 Rn. 626; APS/Biebl § 11 KSchG Rn. 21 ff., 24 ff.; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1777).
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