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   LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07   

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https://dejure.org/2008,13829
LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07 (https://dejure.org/2008,13829)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07 (https://dejure.org/2008,13829)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2008 - 9 Sa 1325/07 (https://dejure.org/2008,13829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 8 NLO; § 174 BGB
    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung einer Kündigung; Vertretungsbefugnis bei Anwendbarkeit der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO); Frage der Anwendbarkeit des § 174 BGB auch im öffentlichen Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung einer Kündigung; Vertretungsbefugnis bei Anwendbarkeit der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO); Frage der Anwendbarkeit des § 174 BGB auch im öffentlichen Dienst

  • Judicialis

    BGB § 174; ; NLO § 55 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit fristloser Kündigung eines Hausmeisters bei fehlender Bevollmächtigung des kommunalen Fachbereichleiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75

    Dringender Fall - Außerordentliche Kündigung - Stellungnahme des Personalrats -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    Ebenso wenig kommt es auf die Frage an, ob das Arbeitsgericht mit seinen Ausführungen, wonach der Zeitablauf und das Drohen des Ablaufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB von dem beklagten Landkreis letztendlich selbst verschuldet ist, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 - AP 1977 § 78 PersVG Nr. 1 abweicht, weil dort die Notwendigkeit der Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ohne Einschränkung als dringender Fall genannt ist.

    Ebenso wenig kommt es auf die Frage an, ob das Arbeitsgericht mit seinen Ausführungen, wonach der Zeitablauf und das Drohen des Ablaufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB von dem beklagten Landkreis letztendlich selbst verschuldet ist, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 - AP 1977 § 78 PersVG Nr. 1 abweicht, weil dort die Notwendigkeit der Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ohne Einschränkung als dringender Fall genannt ist.

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 Rn. 19 und BAG vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2002 a. a. O. Rn. 50 zu Grunde liegenden Sachverhalt, in dem die Leiter der Personalabteilung gerade nicht kündigungsbefugt waren, sondern (nur) die einzelnen Abteilungsleiter.

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    § 174 S. 1 BGB gilt sowohl seinem Wortlaut als auch seiner Stellung im BGB nach nur für den rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter, jedoch nicht für einen Vertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage beruht (BAG vom 18.1.1990 - 2 AZR 358/89, NZA 1990, 520 = EzA § 174 BGB Nr. 7 Rn. 35 = Ziff. II. 1 d. Gr.; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 3 Rn. 49).

    Auf den nach § 55 Abs. 8 NLO satzungsmäßige Vertreter wäre § 174 BGB also nicht anzuwenden (Blum in KVR-NGO § 63 Rn. 11; BAG vom 10.02.2005 a. a. O. Rn. 58).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    Irgendeine andere Form der öffentlichen Bekanntmachung der Kündigungsbefugnis durch Herrn H. (vgl. BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 627/99 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 3 Rn. 16) liegt nicht vor.
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 Rn. 19 und BAG vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    § 174 S. 1 BGB gilt sowohl seinem Wortlaut als auch seiner Stellung im BGB nach nur für den rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter, jedoch nicht für einen Vertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage beruht (BAG vom 18.1.1990 - 2 AZR 358/89, NZA 1990, 520 = EzA § 174 BGB Nr. 7 Rn. 35 = Ziff. II. 1 d. Gr.; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 3 Rn. 49).
  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94

    Gerichtsverfassungsrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit eines abstrakt gestellten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Grundsätze würden nicht passen, weil es in dem maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1995 - 6 P 4/94 nicht um die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist gegangen sei.
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 Rn. 19 und BAG vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6).
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