Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620 Abs. 1
Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentlicher Arbeitgeber; Befristetes Arbeitsverhältnis; Unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Beschäftigungszeit; Befristungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 01.09.1994 - 9 Ca 250/94
- LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94
- BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die gewählte Vertragsdauer stets mit der Dauer des Sachgrundes für die Befristung übereinstimmen muss, der Beendigungszeitpunkt des Vertrages sich also mit dem Zeitpunkt des Wegfalls des Befristungsgrundes decken müsse und jede Abweichung notwendig die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge hätte (BAG, Urteil vom 26.08.1988 - AZ: 7 AZR 101/88 -, AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92
Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94
Bei der Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages ist regelmäßig auf den zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag abzustellen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 21.04.1993 - AZ: 7 AZR 388/92 in AP Nr. 148 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 9 Sa 133/94
b) Das Bundesarbeitsgericht vertritt allerdings in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass mit zunehmender Dauer der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber auch die Anforderungen an den Sachgrund der Befristung steigen (vgl. Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 -, AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95
Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Juli 1995 - 9 Sa 133/94 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.