Rechtsprechung
LAG Hessen, 06.05.1994 - 9 Sa 1370/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,14942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Scheinurteils; Anforderungen an aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz abgeleitete Vergütungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.10.1956 - VI ZR 174/55
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52
Vorzeitige Urteilsverkündung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 20.06.1935 - VI 8/35
Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Vorsitzende das Protokoll über die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 10.07.1931 - II 502/30
Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 349/18
Schadensersatz - Wettbewerbsverbot
Ob eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn es sich um ein Nicht- oder Scheinurteil des Arbeitsgerichts handelt, was insbesondere bei versäumter Verkündung der Fall ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (s. einerseits LAG Hamm 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95; andererseits LAG Hessen 06.05.1994 - 9 Sa 1370/93; LAG Sachsen 02.08.1994 - 9 (1) Sa 299/93). - LAG Hamm, 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11
Anfechtung eines auf eine "bedingte Klageerhebung" ergangenes Urteil
Ein Urteil, das trotz fehlender Rechtshängigkeit der Streitsache ergeht, ist aufzuheben (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.05.1994 - 9 Sa 1370/93).