Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klage über das Fortbestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Prüfung des Vorliegens eines Feststellungsinteresses bei Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 26.11.2003 - 1 Ca 1292/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
- BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
Insofern besteht kein Zitiergebot (vgl. BAG, Urt. v. 24.04.1996 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 133/79
Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
Zwar ist die Erhebung einer Klage als Prozesshandlung ebenso auslegungsfähig wie eine private Willenserklärung (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.1981 - 2 AZR 133/79 = AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969). - BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
Der Arbeitnehmer muss seinerseits nach Kenntnis von einer weiteren Kündigung diese in den Prozess einführen und unter teilweiser Einschränkung des Feststellungsantrages (§ 264 Nr. 2 ZPO) eine dem Wortlaut des § 4 KSchG angepasste Antragstellung vornehmen (vgl. BAG, Urt. v. 13.03.1997 - 2 AZR 512/96 = AP Nr. 38 zu § 4 KSchG 1969 m.w.N.). - BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
Eine gerichtliche Kontrolle der Befristung, die mit Vertrag vom 22.07.2002 vereinbart wurde, war nicht durchzuführen, da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urt. v. 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 = EzA § 620 BGB Nr. 195), der sich die Berufungskammer anschließt, bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages auf ihre Wirksamkeit zu prüfen ist. - BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02
Klagefrist für Befristungskontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2004 - 9 Sa 142/04
Denn gegenüber dem Wortlaut des Klageantrages ist der geäußerte Parteiwille maßgeblich, wie er aus dem Antrag, der Begründung und sonstigen Umständen bei Erhebung der Klage erkennbar wird (vgl. BAG, Urt. v. 16.04.2003 - 7 AZR 119/02 = AP Nr. 2 zu § 17 TzBfG).
- BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
Zweckbefristung - Schriftform
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. August 2004 - 9 Sa 142/04 - wird zurückgewiesen.