Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31265
LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17 (https://dejure.org/2019,31265)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2019 - 9 Sa 145/17 (https://dejure.org/2019,31265)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2019 - 9 Sa 145/17 (https://dejure.org/2019,31265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs. 3 BUrlG
    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer im für die Urlaubsgewährung maßgeblichen Zeitraum zuvor aus gesundheitlichen Gründen an ...

  • IWW

    § 34 Abs. 3 Satz 1 bis 4 TVöD, §§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 251 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 208 Abs. 1 SGB IX, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 34 Abs. 3 TVöD, § 34 Abs. 3, 4 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfall des Urlaubsanspruchs auch bei befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Befristete Erwerbsunfähigkeitsrente; Verfall von Urlaubsansprüchen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; BGB § 275 Abs. 1
    Verfall des Urlaubsanspruchs auch bei befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer im für die Urlaubsgewährung maßgeblichen Zeitraum zuvor aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war (BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10, nach juris; im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris).

    (a) Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche, wie bereits ausgeführt, erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer im für die Urlaubsgewährung maßgeblichen Zeitraum zuvor aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war ( BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10, nach juris; im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris) .

    Der EuGH hat später ergänzend festgestellt, dass ein Recht auf ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub aus mehreren Bezugszeiträumen, die während eines solchen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub entsprechen würden ( EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris) .

    Ein solcher Übertragungszeitraum müsse die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt werde, deutlich überschreiten ( EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris).

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    (2) § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD-F gilt nur für den tariflichen Mehrurlaub und erfasst nicht den gesetzlichen Mindesturlaub ( BAG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10, nach juris ).

    Die Tarifvertragsparteien des TVöD-F haben sich jedoch vom gesetzlichen Fristenregime gelöst, indem sie die Befristung und Übertragung und damit auch den Verfall des Urlaubsanspruchs abweichend vom Bundesurlaubsgesetz eigenständig geregelt haben ( vgl. BAG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10, nach juris ).

    Dass die Regelung den Verfall des Urlaubsanspruchs ausdrücklich vorsieht, ist nicht erforderlich und führt auch ohne ausdrückliche Anordnung zum Untergang des Anspruchs ( BAG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10, nach juris) .

    Entscheidend ist, dass für den vom Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, die tarifliche Regelung wirksam bleibt ( BAG, Urteil vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10, nach juris ; BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 , nach juris ).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer im für die Urlaubsgewährung maßgeblichen Zeitraum zuvor aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war (BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10, nach juris; im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris).

    (2) Die aus den Jahren 2010, 2011 und 2014 nicht verfallenen Gesamt-Urlaubsansprüche des Klägers, die nicht zum 31. März 2015 untergegangen waren, unterlagen nach ihrem Nichtuntergang zum 31. März 2015 anschließend jedoch dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BurlG ( BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10, nach juris; BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10, nach juris ).

    (a) Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen gesetzliche Urlaubsansprüche, wie bereits ausgeführt, erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn der Arbeitnehmer im für die Urlaubsgewährung maßgeblichen Zeitraum zuvor aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war ( BAG, Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10, nach juris; im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS], nach juris) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Dennoch gehört die zeitliche Begrenzung des Fortbestands des entstandenen Anspruchs grundsätzlich zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Gewährung iSv. Art. 7 I der AZRL 2003/88/EG (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff], nach juris).

    Allerdings hat er die Voraussetzung aufgestellt, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben muss, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben ( EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff], nach juris).

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    aa) Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (BAG, Urteil vom 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17, nach juris; BAG, Urteil vom 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16, nach juris).

    Das BAG ( vgl. Urteil vom 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16, nach juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05, nach juris ) nimmt in diesem Zusammenhang an, dass dies zur Folge hat, dass der Ersatzurlaubsanspruch - mit Ausnahme des Fristenregimes - den Modalitäten des verfallenen Urlaubsanspruchs unterliegt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 571/09

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten bei Arbeitgeberwechsel im Sinn von § 34 Abs

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Ein "Wechsel" scheidet daher aus, wenn - wie hier - mehrere Monate zwischen den Beschäftigungen liegen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. März 2010 - 11 Sa 571/09, nach juris ).
  • BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65

    Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Darauf kann eine Feststellungsklage gerichtet sein ( st. Rspr. vgl. etwa BAG, Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65, nach juris ).
  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    bb) Ein Ersatzurlaubsanspruch, für den das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BurlG nicht gelten würde, folgt jedoch nicht daraus, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Arbeitnehmer von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren ( so Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14, nach juris ).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Zwar ist ein Verfall des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten nicht in jeder Konstellation anzunehmen.In der Rechtssache King ( EuGH, Urteil vom 29.11.2017 - C-214/16 [Conley King / The Sash Window Workshop Ltd, Richard Dollar], nach juris) wendete der Gerichtshof den Fünfzehn-Monats-Zeitraum nicht an und sah keinen Raum für einen Verfall des Urlaubsanspruchs.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
    Das BAG ( vgl. Urteil vom 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16, nach juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05, nach juris ) nimmt in diesem Zusammenhang an, dass dies zur Folge hat, dass der Ersatzurlaubsanspruch - mit Ausnahme des Fristenregimes - den Modalitäten des verfallenen Urlaubsanspruchs unterliegt.
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2019 - 9 Sa 145/17 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst:.
  • LAG Hamm, 17.02.2022 - 5 Sa 1016/21

    Wirksame Einbeziehung der AVR in Arbeitsverhältnis; Keine Klauselkontrolle nach

    f) Davon zu trennen ist die Frage der Rechtsfolge des Umstandes, dass diese Regelung nach derzeitiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 -, BAGE 142, 371-390; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07. März 2019 - 9 Sa 145/17 -, juris jeweils zum Fortbestand des Urlaubsanspruchs während einer Erwerbsminderungsrente) gegen §§ 13 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1 BUrlG verstößt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht