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   LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10   

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https://dejure.org/2011,34884
LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10 (https://dejure.org/2011,34884)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10 (https://dejure.org/2011,34884)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. November 2011 - 9 Sa 1581/10 (https://dejure.org/2011,34884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung - einzelvertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle - Stufenklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, §§ 305 ff. BGB, § 254 ZPO
    Entgeltfortzahlung - einzelvertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle - Stufenklage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung bei kurzzeitiger Tätigkeit während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Auslegung einer einzelvertraglichen Verfallklausel; Fehlender Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers infolge Kenntnis (Umsatzprämie)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung bei kurzzeitiger Tätigkeit während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Auslegung einer einzelvertraglichen Verfallklausel; Fehlender Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers infolge Kenntnis [Umsatzprämie]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krankgeschrieben und im Fitnessstudio - Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Besuch von Fitnessstudio und Nebenjob trotz Krankschreibung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krank im Fitnessstudio: Kündigung?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Der Besuch eines Fitness-Studios während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit // Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Bereits in der Überschrift "Verfallfristen" wird deutlich, dass es sich um eine Verfallklausel handelt (vgl. BAG, Urteil vom 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - ).

    Dies führt nach § 306 Abs. 1 und 2 BGB zu ihrem ersatzlosen Wegfall bei Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages im Übrigen (vgl. BAG, Urteil vom 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - ).

    Maßgeblich ist, ob sie mehrere sachliche Regelungen enthält und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 -).

    Der erste Satzteil bleibt dann äußerlich und inhaltlich verändert und behält seine Selbständigkeit und seinen spezifischen Zweck (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - ).

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91

    Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Eine Forderung kann geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen, um seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 -).

    Ein Verfall kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Abrechnung benötigt, um seine Ansprüche zu beziffern (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 -).

    Da auch der Auskunftsanspruch nach der Formulierung der einzelvertraglichen Verfallklausel, die "alle Ansprüche" erfasst, der Verfallfrist unterliegt und nach Ablauf von 6 Monaten seit Fälligkeit erlosch, begann die Ausschlussfrist für die Geldforderung von diesem Zeitpunkt an zu laufen (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 521/91 -).

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Die Ansprüche müssen in der Kündigungsschutzklage weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - und vom 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -).

    Die fristwahrende Geltendmachung entfällt nicht nachträglich, so dass sie nicht nach rechtskräftiger bzw. bestandskräftiger Beendigung des Kündigungsrechtsstreits erneut schriftlich geltend gemacht werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 -).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Die Ansprüche müssen in der Kündigungsschutzklage weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - und vom 17. November 2009 - 9 AZR 745/08 -).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Ist streitig, ob Arbeitsleistungen erbracht wurden, hat der Arbeitnehmer darzulegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - ).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Er hat dazu die Anfangs- und Endzeiten und auch die Pausenzeiten für die einzelnen Arbeitstage darzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - ).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Es ist stets zu prüfen, ob diese Umstände so gravierend sind, dass sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit sei nur vorgetäuscht worden (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - HWK-Schliemann, Arbeitsrechtskommentar, 4. Aufl., § 5 EFZG Rdn. 39).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Der Beklagte kam durch den Ausspruch der fristlosen Kündigung vom 23. Januar 2009 in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers bedurfte (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - ).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
    Aus dieser SMS kann nicht gefolgert werden, der Kläger sei auch ohne die krankheitsbedingte Verhinderung generell nicht mehr leistungsbereit gewesen, so dass die erforderliche Monokausalität zwischen der Erkrankung und der Nichterbringung der Arbeitsleistung fehle (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - HWK-Schliemann, a.a.O., § 3 EFZG Rdn. 12).
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