Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14553
LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,14553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.08.2007 - 9 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,14553)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. August 2007 - 9 Sa 18/07 (https://dejure.org/2007,14553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formale Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Vorliegen eines sog. unzulässigen Ausforschungsbeweises; Vorliegen der Voraussetzungen einer richterlichen Schätzung nach § 287 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 520 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 § 611 Abs. 1
    Unsubstantiierte Schadensersatzforderung der Arbeitgeberin bei Privatfahrten des Arbeitnehmers mit Firmen-LKW

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen verspäteter und fehlerhafter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
    Zunächst ist schon darauf hinzuweisen, dass eine Schätzung unzulässig ist, wenn ausreichende, greifbare Anhaltspunkte, die von der klagenden (hier widerklagenden) Partei vorzutragen sind, fehlen (BAG 16.11.1995, 8 AZR 983/94, EzA § 630 BGB Nr. 20 BGH 26.11.1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910; vgl. nur A., aaO., § 287 Rz. 4).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
    Dies erfordert eine argumentative Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen (z.B. BAG 16.8.1991 -2 AZR 241/90- AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
    Zunächst ist schon darauf hinzuweisen, dass eine Schätzung unzulässig ist, wenn ausreichende, greifbare Anhaltspunkte, die von der klagenden (hier widerklagenden) Partei vorzutragen sind, fehlen (BAG 16.11.1995, 8 AZR 983/94, EzA § 630 BGB Nr. 20 BGH 26.11.1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910; vgl. nur A., aaO., § 287 Rz. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Eine Schätzung gemäß § 287 ZPO kommt nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Berufungskammer anschließt, erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass ein Schaden in zurechenbarer Weise verursacht wurde und nur noch zu klären bleibt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem behaupteten Schaden besteht (haftungsausfüllende Kausalität) und wie hoch dieser Schaden ist; die haftungsbegründende Kausalität ist den strengeren Beweisregeln des § 286 ZPO unterworfen (BAG 29. Januar 1981 - 3 AZR 888/78 - Rn. 40, vgl. BGH 04. November 2003 - VI ZR 28/03 - Rn. 15,; LAG Rheinland-Pfalz 14. August 2007 - 9 Sa 18/07 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris; Zöller-Greger ZPO 31. Aufl. § 287 Rn. 3; Münchener Kommentar ZPO - Prütting 4. Aufl. § 287 Rn. 14) .
  • ArbG Siegen, 17.05.2022 - 2 Ca 494/21

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Verrechnung - ausdrückliche Vereinbarung

    Ein sog. unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt vor, wenn es sich um einen Beweisantritt handelt, der nicht dem Beweis konkret behaupteter Tatsachen dient, sondern es erst ermöglichen soll, solche bestimmten Tatsachen überhaupt erst in das Verfahren einzuführen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.08.2007, 9 Sa 18/07, zitiert nach juris; Greger i. Zöller, 34. Auflage 2022, Vorbemerkungen zu § 284, Rn. 8c).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht