Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits vor Einbringung seines Unternehmens in eine neu gegründete KG entstanden waren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 26, 28, 159 HGB, 37 EGHGB, 7, 9 BetrAVG
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits vor Einbringung seines Unternehmens in eine neu gegründete KG entstanden waren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche; Entstehung einer Versorgungsschuld vor Einbringung eines Unternehmens in eine neu gegründete Kommanditgesellschaft (KG); Enthaftung auf der Grundlage des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes; ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG §§ 7 9; EGHGB Art. 37; HGB §§ 26 28 159
Betriebliche Altersversorgung: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für Ansprüche, die bereits vor Einbringung seines Unternehmens in eine neu gegründete KG entstanden waren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 17.12.1998 - 2 Ca 4074/97
- LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Papierfundstellen
- BB 1999, 2514
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG vom 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 - müsse der Beklagte weiterhin für die von ihm begründeten Rentenverpflichtungen einstehen.Bisheriger Geschäftsinhaber und Gesellschaft werden Gesamtschuldner (BAG 23.01.1990 3 AZR 171/88 DB 1990, 1466 = NZA 1990, 685 = BB 1990, 2412).
Auch für die Nachhaftung des Einzelkaufmanns, der sein Unternehmen veräußert oder im Wege der Sachgründung in eine Gesellschaft einbringt, wollte das BAG eine Enthaftung des Firmenveräußerers jedenfalls für Ruhegeldverbindlichkeiten nicht anerkennen, weil Versorgungsschulden aufgrund von § 26 HGB a. F. entgegen § 613 a Abs. 1 BGB nicht auf den Betriebserwerber übergingen (BAG AP Nr. 1 zu § 26 HGB; BAG AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG = NZA 1991, 555, 557), was auch für den in § 28 HGB geregelten Fall der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG gilt (BAG NZA 1990, 685 = AP Nr. 56 zu § 7 BetrAVG = DB 1990, 466).
- BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 41/97
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Sie liegt insbesondere nicht in der bloßen Entgegennahme der von der KG gezahlten monatlichen Betriebsrente, worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG bereits zutreffend hingewiesen hat (BAG 28.02.1989 3 AZR 29/88 AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG 28.05.1996 3 AZR 131/95 n. v.; BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ).Bei einem Betriebsübergang werden nämlich nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse, nicht aber die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner von dem dort geregelten Wechsel des Arbeitgebers erfaßt (BAG 24.03.1998 9 AZR 57/97 DB 1998, 2426 = ZIP 1998, 1973 m. w. N.; vgl. auch die Parallelentscheidung BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ).
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Auch für die Nachhaftung des Einzelkaufmanns, der sein Unternehmen veräußert oder im Wege der Sachgründung in eine Gesellschaft einbringt, wollte das BAG eine Enthaftung des Firmenveräußerers jedenfalls für Ruhegeldverbindlichkeiten nicht anerkennen, weil Versorgungsschulden aufgrund von § 26 HGB a. F. entgegen § 613 a Abs. 1 BGB nicht auf den Betriebserwerber übergingen (BAG AP Nr. 1 zu § 26 HGB; BAG AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG = NZA 1991, 555, 557), was auch für den in § 28 HGB geregelten Fall der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG gilt (BAG NZA 1990, 685 = AP Nr. 56 zu § 7 BetrAVG = DB 1990, 466).
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
In seiner Grundsatzentscheidung (BGHZ 87, 286 = NJW 1983, 2254 = AP Nr. 5 zu § 128 HGB) hatte der BGH anerkannt, daß § 159 Abs. 3 HGB a. F. für Dauerschuldverhältnisse eine verdeckte Regelungslücke enthalte und dahingehend zu berichtigen sei, daß nach Ablauf von fünf Jahren die fällig werdenden Ansprüche der Haftung des Ausgeschiedenen nicht mehr unterliegen. - BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95
Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Sie liegt insbesondere nicht in der bloßen Entgegennahme der von der KG gezahlten monatlichen Betriebsrente, worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG bereits zutreffend hingewiesen hat (BAG 28.02.1989 3 AZR 29/88 AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG 28.05.1996 3 AZR 131/95 n. v.; BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ). - BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88
Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Sie liegt insbesondere nicht in der bloßen Entgegennahme der von der KG gezahlten monatlichen Betriebsrente, worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG bereits zutreffend hingewiesen hat (BAG 28.02.1989 3 AZR 29/88 AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG 28.05.1996 3 AZR 131/95 n. v.; BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ). - BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Bei einem Betriebsübergang werden nämlich nach § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse, nicht aber die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner von dem dort geregelten Wechsel des Arbeitgebers erfaßt (BAG 24.03.1998 9 AZR 57/97 DB 1998, 2426 = ZIP 1998, 1973 m. w. N.; vgl. auch die Parallelentscheidung BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ).