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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20   

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LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20 (https://dejure.org/2020,16616)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.2020 - 9 Sa 21/20 (https://dejure.org/2020,16616)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - 9 Sa 21/20 (https://dejure.org/2020,16616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Arbeitsvertrages im Geltungsbereich des TV-L hinsichtlich der Verbindlichkeit der Vereinbarung einer bestimmten Entgeltgruppe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 23.01.2020 - 5 Ca 186/19

    Eingruppierung - Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag - Stellenbeschreibung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen - Schwenningen vom 23.01.2020, 5 Ca 186/19, abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 23.1.2020 - 5 Ca 186/19 wird wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 23.01.2020, Az. 5 Ca 186/19 die Klage (vollumfänglich) abzuweisen.

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Wird im Geltungsbereich des TV-L im Arbeitsvertrag eines Arbeitsnehmers vereinbart, dass "der Arbeitnehmer für Tätigkeiten der Entgeltgruppe xx TV-L eingestellt wird" und nicht, dass "der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe xx eingruppiert ist", handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung der Vergütung nach der benannten Entgeltgruppe mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf die "Eingruppierungsautomatik" des § 12 TV-L berufen kann (Im Anschluss an BAG 24.3.2018, 4 AZR 151/15 und BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17).

    Das gilt auch für den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17; NZA-RR 2019, 102, beck-online).

  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Wird im Geltungsbereich des TV-L im Arbeitsvertrag eines Arbeitsnehmers vereinbart, dass "der Arbeitnehmer für Tätigkeiten der Entgeltgruppe xx TV-L eingestellt wird" und nicht, dass "der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe xx eingruppiert ist", handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung der Vergütung nach der benannten Entgeltgruppe mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf die "Eingruppierungsautomatik" des § 12 TV-L berufen kann (Im Anschluss an BAG 24.3.2018, 4 AZR 151/15 und BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung grundsätzlich davon auszugehen, dass übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen (BAG, 24.3.2018, 4 AZR 151/15).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Erforderlich ist dafür allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrages deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG, Urt. v. 21.8.2013 - 4 AZR 656/11; NZA 2014, 561).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Sie hindert eine konkludente Vertragsänderung nicht (dazu BAG, 20.5.2008 - 9 AZR 382/07; NZA 2008, 1233, beck-online).
  • LAG Nürnberg, 12.01.1999 - 6 Sa 1060/92

    Eingruppierung: Heilerziehungspflegehelferin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Dazu bedarf es des Nachweises über die exakten Inhalte und den Umfang der Fortbildungsmaßnahme (LAG Nürnberg 12.01.1999 - 6 Sa 1060/92, BeckRS 1999, 30465463).
  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01

    Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Bereits in der Normaltätigkeit liegt eine gewisse Form der Verantwortung, da grundsätzlich jeder Angestellte des öffentlichen Dienstes für seine Arbeit im allgemeinen Sinne verantwortlich ist, was jedoch nicht schon den Anforderungen des Tarifmerkmals "Maß der Verantwortung" genügt (vgl. LAG Hamm BeckRS 2002, 31010952).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Aus dem System der Vergütungsordnung ergibt sich, dass der "sonstige Beschäftigte" Tätigkeiten der gleichen Wertigkeit auszuüben hat wie der Angestellte mit der verlangten Ausbildung (BAG 11.2.2004 - 4 AZR 42/03).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Es muss erkennbar sein, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht mit der konkreten Hochschulbildung für die entsprechenden Tätigkeiten im Sinne der ersten Fallalternative übereinstimmen, nicht nur nützlich und erwünscht, sondern für die Tätigkeit erforderlich sind (so zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BAG, 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -, Rn. 19 - 21, juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20
    Im Hinblick auf das Erfordernis der überwiegend auszuübenden Tätigkeit gehört auch die Angabe der jeweiligen Anteile der Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit zur Schlüssigkeit des klägerischen Vorbringens (zur Darlegungs- und Beweislast BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn 19, juris; 10. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn 27, juris; LAG Baden-Württemberg 10.4.2018 - 19 Sa 57/17).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17

    Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 745/00

    Eingruppierung eines Ausbildungsleiters

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 29. Juni 2020 - 9 Sa 21/20 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung des beklagten Landes das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 23. Januar 2020 - 5 Ca 186/19 - teilweise abgeändert hat.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19

    Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines

    Es muss sich also um eine Verantwortung handeln, die in der Position des gehobenen technischen Dienstes - oder vergleichbarer Qualifikationsebene - nicht mehr nennenswert überboten werden kann, einer weiteren Steigerung nicht mehr zugänglich ist (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2020 - 9 Sa 21/20 - Rn. 79, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

    Es muss sich also um eine Verantwortung handeln, die in der Position dieses Bereiches - oder vergleichbarer Qualifikationsebene - nicht mehr nennenswert überboten werden kann, einer weiteren Steigerung nicht mehr zugänglich ist (vgl. BAG v. 29.1.1986 - 4 AZR 465/84 - LAG Baden-Württemberg v. 29.06.2020 - 9 Sa 21/20 - LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 01.12.2020 - 5 Sa 221/19 -).
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