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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03   

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https://dejure.org/2004,10447
LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03 (https://dejure.org/2004,10447)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03 (https://dejure.org/2004,10447)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2004 - 9 Sa 2168/03 (https://dejure.org/2004,10447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinstellung zu den alten Arbeitsbedingungen ; Vergleich der Parteien über das Bestehen eines Kündigungsgrundes; Späteres Berufung des Arbeitnehmers auf das Nichtvorliegen des Kündigungsgrundes; Anpassung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Wegfalls ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1
    Ausschluss des Wiedereinstellungsanspruchs nach vergleichsweiser Einigung über betriebsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03
    Zur Begründung dieser Entscheidung hat das Arbeitsgericht unter anderem ausgeführt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 28.06.2000 (Az.: 7 AZR 904/98) sei vorliegend festzustellen, dass zwar keine ausdrückliche Regelung über den Ausschluss eines Wiedereinstellungsanpruches von den Parteien im Prozessvergleich vom 20.08.2001 getroffen worden sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann einem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (vgl. BAG, Urt. v. 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und des BAG sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der GeschäftsXe der Parteien hierauf aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BAG, Urt. v. 12.12.1992 - 2 AZR 269/92 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, Urt. v. 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und des BAG sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der GeschäftsXe der Parteien hierauf aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BAG, Urt. v. 12.12.1992 - 2 AZR 269/92 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, Urt. v. 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 2168/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und des BAG sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der GeschäftsXe der Parteien hierauf aufbaut (vgl. BGHZ 25, 390, 392; BAG, Urt. v. 12.12.1992 - 2 AZR 269/92 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, Urt. v. 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB).
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