Rechtsprechung
LAG München, 10.08.2005 - 9 Sa 239/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Einbehaltung von Bearbeitungsgebühren durch einen Arbeitgeber für gepfändete Bezüge eines Arbeitnehmers; Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung der betrieblichen Ordnung; Wirksamkeit der Regelung einer Bearbeitungsgebühr in einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 75 As. 2 § 87 Abs. 1 Ziff. 1
Kostenpauschale für die Bearbeitung von Lohnpfändungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 13.01.2005 - 5 Ca 2704/04
- ArbG Kempten, 10.08.2005 - 5 Ca 2704/04
- LAG München, 10.08.2005 - 9 Sa 239/05
- BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
Kostenlast bei Lohnpfändungen
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. August 2005 - 9 Sa 239/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 431, 83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 312, 49 Euro seit dem 3. August 2004 und aus weiteren 119, 34 Euro seit dem 15. November 2004 zu zahlen. - LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06
Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu …
Da die Beklagte der nunmehr wieder geforderten Bearbeitungsgebühr nicht expressis verbis entgegengetreten war, kann sich die Kammer auf den Hinweis beschränken, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…Urt. v. 18.7. 2006 - 1 AZR 578/05, NJW 2007, 1302; vorgehend LAG München v. 10.8. 2005 - 9 Sa 239/05) keine Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr bei Entgeltpfändungen gesetzlich besteht.Den Betriebspartnern steht weder ein erzwingbares (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), noch ein freiwilliges Mitbestimmungsrecht nach § 88 BetrVG zu, derartige, Arbeitnehmer ausschließlich belastende Lohnverwendungsbestimmungen festzulegen (…BAG v. 18.7. 2006, a.a.O., S. 1303 ff.; ebenso LAG München v. 10.8. 2005, a.a.O.).