Rechtsprechung
   LAG München, 10.08.2005 - 9 Sa 239/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13058
LAG München, 10.08.2005 - 9 Sa 239/05 (https://dejure.org/2005,13058)
LAG München, Entscheidung vom 10.08.2005 - 9 Sa 239/05 (https://dejure.org/2005,13058)
LAG München, Entscheidung vom 10. August 2005 - 9 Sa 239/05 (https://dejure.org/2005,13058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung von Bearbeitungsgebühren durch einen Arbeitgeber für gepfändete Bezüge eines Arbeitnehmers; Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung der betrieblichen Ordnung; Wirksamkeit der Regelung einer Bearbeitungsgebühr in einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75 As. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 As. 2 § 87 Abs. 1 Ziff. 1
    Kostenpauschale für die Bearbeitung von Lohnpfändungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. August 2005 - 9 Sa 239/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 431, 83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 312, 49 Euro seit dem 3. August 2004 und aus weiteren 119, 34 Euro seit dem 15. November 2004 zu zahlen.
  • LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06

    Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu

    Da die Beklagte der nunmehr wieder geforderten Bearbeitungsgebühr nicht expressis verbis entgegengetreten war, kann sich die Kammer auf den Hinweis beschränken, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 18.7. 2006 - 1 AZR 578/05, NJW 2007, 1302; vorgehend LAG München v. 10.8. 2005 - 9 Sa 239/05) keine Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr bei Entgeltpfändungen gesetzlich besteht.

    Den Betriebspartnern steht weder ein erzwingbares (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), noch ein freiwilliges Mitbestimmungsrecht nach § 88 BetrVG zu, derartige, Arbeitnehmer ausschließlich belastende Lohnverwendungsbestimmungen festzulegen (BAG v. 18.7. 2006, a.a.O., S. 1303 ff.; ebenso LAG München v. 10.8. 2005, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht