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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09   

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https://dejure.org/2009,19063
LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09 (https://dejure.org/2009,19063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.2009 - 9 Sa 248/09 (https://dejure.org/2009,19063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 9 Sa 248/09 (https://dejure.org/2009,19063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Teileinstellung der Betriebstätigkeit; Beweiswert verspätet vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Einwand fehlender Leistungswilligkeit gegenüber Lohnfortzahlungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Teileinstellung der Betriebstätigkeit; Beweiswert verspätet vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; unsubstantiierter Einwand fehlender Leistungswilligkeit gegenüber Lohnfortzahlungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10.7.2008 -2 AZR 1111/06-, NZA 2009, 312 ff.).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (BAG 24.8.2006 -8 AZR 556/05- EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 59).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09
    Voraussetzung eines Annahmeverzugsvergütungsanspruchs ist u.a., dass der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungswillig ist (BAG 17.3..2005 -5 AZR 578/04-, EZA § 615 BGB 2002 Nr. 9).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 9 Sa 248/09
    Wenn der Arbeitnehmer bereits vor Krankheitsbeginn trotz vertraglicher Verpflichtung zur Arbeitsleistung dieser ohne Grund nicht nachgekommen und daher in Schuldnerverzug geraten und ferner anzunehmen ist, dass er ohne die Erkrankung weiterhin arbeitsunwillig geblieben wäre, fehlt es an dem für einen Entgeltfortzahlungsanspruch erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsverhinderung (vgl. etwa BAG 24.3.2004 -5 AZR 355/03- AP Nr. 22 zu § 3 EntgeltFG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2009 - 8 Ta 179/09

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Aussetzungsantrages

    Das Arbeitsgericht hat vielmehr sowohl im Ergebnis zu Recht als auch mit zutreffender Begründung den Antrag der Beklagten, den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Landesarbeitsgericht unter dem Az. 9 Sa 248/09 anhängigen Berufungsverfahrens auszusetzen, zurückgewiesen.
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