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   LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08   

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https://dejure.org/2008,17302
LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17302)
LAG München, Entscheidung vom 06.08.2008 - 9 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17302)
LAG München, Entscheidung vom 06. August 2008 - 9 Sa 261/08 (https://dejure.org/2008,17302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschuldenszurechnung - Auslegung des TVöD/TVöD BT-K im Bezug auf eine Wechselschichtzulage gemäß § 7 Abs 1 TVöD/§ 48 Abs 2 TVöD BT-K

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um eine Wechselschichtzulage gemäß § 7 Abs. 1 Tarifvertrag Öffentlicher Dienst-Krankenhäuser (TVöD-K); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Übertragung der Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ...

  • Judicialis

    TVöD-K § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD-BT-K § 48 Abs. 2; TVöD § 7 Abs. 1
    Keine Wechselschichtzulage einer Krankenschwester im öffentlichen Dienst ohne Heranziehung zu Nachtschichten im vorgegebenen Zeitrahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
    Und ein Rechtsanwalt kann sich darauf verlassen, dass die Einhaltung der im Fristenkalender notierten Fristen vom Büropersonal überwacht wird (BGH NJW 1971, 2269).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
    Ein Rechtsanwalt - und die Prozessbevollmächtigte der Klägerin steht in ihrer Funktion gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG einem Rechtsanwalt gleich - kann die Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen; eine Nachberechnungspflicht besteht in diesem Falle nicht (vgl. Zöller § 233 ZPO Rd.ziff. 23 "Fristenwahrung"; BGH NJW 2003, 1815; NJW 1964 106).
  • BGH, 30.09.1963 - VIII ZB 16/63
    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
    Ein Rechtsanwalt - und die Prozessbevollmächtigte der Klägerin steht in ihrer Funktion gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG einem Rechtsanwalt gleich - kann die Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen; eine Nachberechnungspflicht besteht in diesem Falle nicht (vgl. Zöller § 233 ZPO Rd.ziff. 23 "Fristenwahrung"; BGH NJW 2003, 1815; NJW 1964 106).
  • BGH, 23.02.1994 - XII ZB 174/93

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Beauftragung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
    Ein Anwalt kann auch die Führung des Fristenkalenders auf sein geschultes und überwachtes Büropersonal übertragen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 58).
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