Rechtsprechung
LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschuldenszurechnung - Auslegung des TVöD/TVöD BT-K im Bezug auf eine Wechselschichtzulage gemäß § 7 Abs 1 TVöD/§ 48 Abs 2 TVöD BT-K
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um eine Wechselschichtzulage gemäß § 7 Abs. 1 Tarifvertrag Öffentlicher Dienst-Krankenhäuser (TVöD-K); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Übertragung der Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ...
- Judicialis
TVöD-K § 7 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVöD-BT-K § 48 Abs. 2; TVöD § 7 Abs. 1
Keine Wechselschichtzulage einer Krankenschwester im öffentlichen Dienst ohne Heranziehung zu Nachtschichten im vorgegebenen Zeitrahmen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.01.2008 - 2b Ca 10599/07
- LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71
Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle
Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
Und ein Rechtsanwalt kann sich darauf verlassen, dass die Einhaltung der im Fristenkalender notierten Fristen vom Büropersonal überwacht wird (BGH NJW 1971, 2269). - BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02
Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
Ein Rechtsanwalt - und die Prozessbevollmächtigte der Klägerin steht in ihrer Funktion gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG einem Rechtsanwalt gleich - kann die Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen; eine Nachberechnungspflicht besteht in diesem Falle nicht (vgl. Zöller § 233 ZPO Rd.ziff. 23 "Fristenwahrung"; BGH NJW 2003, 1815; NJW 1964 106). - BGH, 30.09.1963 - VIII ZB 16/63
Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
Ein Rechtsanwalt - und die Prozessbevollmächtigte der Klägerin steht in ihrer Funktion gemäß § 11 Abs. 2 ArbGG einem Rechtsanwalt gleich - kann die Berechnung von einfachen und im Büro geläufigen Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen; eine Nachberechnungspflicht besteht in diesem Falle nicht (vgl. Zöller § 233 ZPO Rd.ziff. 23 "Fristenwahrung"; BGH NJW 2003, 1815; NJW 1964 106). - BGH, 23.02.1994 - XII ZB 174/93
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Beauftragung …
Auszug aus LAG München, 06.08.2008 - 9 Sa 261/08
Ein Anwalt kann auch die Führung des Fristenkalenders auf sein geschultes und überwachtes Büropersonal übertragen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 58).