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LAG Brandenburg, 22.12.2005 - 9 Sa 269/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08
Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung
Die Zustimmung, die zwingend auch vor einer Probezeitkündigung nach §§ 20, 22 Abs. 1 BBiG vorliegen muss, gilt nach dem Personalvertretungsrecht des Landes Berlin erst mit Ablauf der zweiwöchigen Äußerungsfrist und nicht bereits mit Eingang einer unbeachtlichen, abschließenden Stellungnahme als erteilt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2008 - 14 Sa 1452/08 - ZTR 2009, 277, rkr.; vgl. für § 61 PersVG Brandenburg LAG Berlin-Brandenburg 22. Dezember 2005 - 9 Sa 269/05 - Klapproth/Eylert/Förster/Keilhold/Ladner Das Personalvertretungsrecht in Brandenburg Stand Februar 1999 § 63 Rn. 292). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 14 Sa 1452/08
Keine Zustimmungsfiktion durch anderweitige abschließende Stellungnahme des …
Anders als bei § 102 BetrVG liegt in der abschließenden Äußerung des Personalrates keine Abkürzung des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens beim Ausspruch von Kündigungen (so zu § 61 Abs. 3 und 4 PersVG Brandenburg: LAG Brandenburg vom 22.12.2005, 9 Sa 269/05, Juris).