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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04   

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https://dejure.org/2004,8069
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04 (https://dejure.org/2004,8069)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2004 - 9 Sa 277/04 (https://dejure.org/2004,8069)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 9 Sa 277/04 (https://dejure.org/2004,8069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung bei langandauernder Arbeitsverhinderung in Folge einer Inhaftierung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs 1 Ziffer 3; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 512 ff.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04
    Dabei sind dem Arbeitgeber allerdings zur Überbrückung des Ausfalls des Arbeitnehmers geringere Anstrengungen und Belastungen zuzumuten als bei einer krankheitsbedingten Kündigung (vgl. BAG, Urt. v. 09.03.1995 - 2 AZR 497/94 = AP Nr. 123 zu § 626 BGB).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04
    Es hängt dann von der Haftdauer sowie von Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht eine ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG rechtfertigt (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 = AP Nr. 87 zu § 626 BGB; Urt. v. 22.09.1994 - 2 AZR 719/93 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04
    Es hängt dann von der Haftdauer sowie von Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht eine ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG rechtfertigt (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 = AP Nr. 87 zu § 626 BGB; Urt. v. 22.09.1994 - 2 AZR 719/93 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 9 Sa 387/07

    Zur personenbedingten Kündigung wegen mehrjähriger Haftstrafe des Arbeitnehmers -

    Es hängt dann von der Haftdauer sowie von Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht eine ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG rechtfertigt (vgl. BAG v. 15.11.1984 - 2 AZR 613/83, AP Nr. 87 zu § 626 BGB; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 719/93, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969; LAG R.-P. v. 15.12.2004 - 9 Sa 277/04 - Juris).

    Dies bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber unabhängig von der Haftdauer regelmäßig abzuwarten hat, bis ein Straftäter seine Haft verbüßt hat (LAG R.-P. v. 15.12.2004, a. a. O.).

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