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   LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15   

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LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15 (https://dejure.org/2015,33953)
LAG München, Entscheidung vom 20.10.2015 - 9 Sa 293/15 (https://dejure.org/2015,33953)
LAG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 9 Sa 293/15 (https://dejure.org/2015,33953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich des Verzichts auf die Erteilung eines Versorgungsrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr, BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 25, m.w.N.).

    (BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 22) Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt.

    (BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13, Rn. 29).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Kein Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - NJOZ 2010, 1828.1829, Rn. 19 m.w.N.; Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 371/10 - NZA 2013, 161, Rn. 10 m.w.N.; Urteil vom 02.09.2014 - 3 AZR 951/12 - , Rn. 38 m.w.N.).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse setzt voraus, dass durch die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit zwischen den Parteien insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O., Rn. 21).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O. Urteil vom 17.06.2014 - 3 AZR 412/13 - NJOZ 2015, 349, Rn. 18).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    (vgl. BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04, Rn. 25) Die Frage, ob die Klausel hinreichend klar und bestimmt ist, ist eine andere als die, ob der Vertragspartner bei Unterzeichnung alle Risiken und Rechtsfolgen der Vereinbarung überblicken kann oder richtig gegeneinander abwägt.

    Eine Angemessenheitskontrolle nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB findet gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht statt, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04, Rn. 25) Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind aus Gründen der Vertragsfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren parallelen Urteilen vom 15.05.2012 (u.a. Az.: 3 AZR 610/11) festgestellt, dass bei der Beklagten insofern eine betriebliche Übung entstanden ist.

    Das grundsätzliche Bestehen eines derartigen Anspruchs unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblicher Übung für Arbeitnehmer wie die Klagepartei hat das BAG in der Entscheidung vom 15.05.2012 (Az. 3 AZR 610/11, u.a.) festgestellt.

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Soweit der BGH in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 30.06.1995 (V ZR 184/94) hierauf abstellt, bezieht der BGH sich seinerseits auf die ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG, 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 26, mwN).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Beim 2. Absatz der Zustimmungserklärung handelt es sich auch nicht um eine Regelung, die das Hauptleistungsversprechen einschränkt, verändert oder ausgestaltet, und deshalb der Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BAG, 09.02.2011, 7 AZR 91/10, Rn. 53).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    (BAG, 19.01.2011- 3 AZR 621/08, Rn. 24) Sinn des Transparenzgebots ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    Soweit der BGH in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 30.06.1995 (V ZR 184/94) hierauf abstellt, bezieht der BGH sich seinerseits auf die ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15
    (BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06, Rn. 27) Maßgeblich ist der Widerspruch zwischen den Erwartungen des Vertragspartners und dem Inhalt der Klausel (BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12, Rn. 62).
  • LAG München, 05.08.2015 - 11 Sa 366/15

    Versorgungsrecht; Verzicht; Anfechtung; AGB; unangemessene Benachteiligung;

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 74/11

    Berufungsverfahren: Erweiterung des Berufungsantrags zur Erreichung der

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG München, 27.01.2016 - 5 Sa 897/15

    Einverständniserklärung mit Einstellung Versorgungszusage, Auslegung,

    Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass bei einer rechtskräftigen Entscheidung über den Hilfsantrag weitere gerichtliche Auseinandersetzungen der Parteien über Fragen des Sonderkündigungsschutzes, eines Beihilfeanspruchs und der erweiterten Entgeltfortzahlung ausgeschlossen sind (ausführlich LAG München 20.10.2015 - 9 Sa 293/15).

    (1) Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Schreibens der Beklagten vom 05.02.2010 (so schon verschiedene Kammern des LAG München, vgl. etwa 18.02.2016 -3 Sa 757/15; 20.10.2015 - 9 Sa 293/15).

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Oktober 2015 - 9 Sa 293/15 - wird zurückgewiesen.
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