Rechtsprechung
LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 612 Abs. 1 BGB, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 21 a Abs. 3 ArbZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 611 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 10.03.2015 - 6 Ca 2125/14
- LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15
Das Arbeitsgericht vernachlässige die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -.Die erkennende Kammer sieht insoweit keinerlei Veranlassung, von der auch dem Kläger bekannten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -, AP Nr. 53 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung m. w. N.).
(3) Von entsprechendem Tatsachenvortrag, anhand dessen sowohl für die Beklagte als auch für das Gericht nachvollzogen werden könnte, ob es sich bei diesen in den Anlagen ausgewiesenen sonstigen Arbeitszeiten tatsächlich um vergütungspflichtige Arbeitszeit handelt, wird der Kläger auch nicht durch seinen wiederholten Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012 ( 5 AZR 347/11, a. a. O.) entbunden.
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
Auszug aus LAG Sachsen, 07.01.2016 - 9 Sa 335/15
Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. statt aller etwa BAG, Urteil vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 -, AP Nr. 25 zu § 14 TzBfG m. w. N.).Ist aber streitig, ob Arbeitsleistungen erbracht wurden, hat der Arbeitnehmer darzulegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 -, a. a. O.).
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2016 - 9 Sa 335/15 - aufgehoben. - LAG Sachsen, 21.01.2016 - 9 Sa 457/15
Anforderungen an die Darlegung vergütungspflichtiger Überstunden
(2) Sofern der Klägervertreter auch in diesem Rechtsstreit - wie bereits im Parallelverfahren 9 Sa 335/15 - die Auffassung vertritt, die pauschalen Angaben in der Berufungsbegründung seien nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012 (…- 5 AZR 347/11 -, a. a. O.) ausreichend, so folgt die 9. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts dieser Argumentation abermals nicht.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 9 Sa 335/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 18.02.2015 - 6 Ca 3128/14
- LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 9 Sa 335/15
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Wird zitiert von ...
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. November 2015 - 9 Sa 335/15 - wird zurückgewiesen.