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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 338/05   

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https://dejure.org/2005,11268
LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 338/05 (https://dejure.org/2005,11268)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2005 - 9 Sa 338/05 (https://dejure.org/2005,11268)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2005 - 9 Sa 338/05 (https://dejure.org/2005,11268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG §§ 64 ff. ArbGG § 69 Abs. 2 KSchG § 1 KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG § 23 Abs. 1 Satz 3 ZPO §§ 512 ff. BGB § 242
    EKSchG, ArbGG, ZPO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten zur Beurteilung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen für die Geltung des KSchG; ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 § 23 Abs. 1 Satz 2, 3; BGB § 242
    Darlegungslast des Arbeitnehmers für die betrieblichen Voraussetzungen zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes - keine treuwidrige Kündigung bei zwar sachfremden aber unerheblichen Äußerungen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 338/05
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen für eine Geltung des Kündigungsschutzgesetzes (vgl. BAG, Urt. v. 24.02.2005 - 2 AZR 373/03 = NZA 2005, 764 ff.).
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