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   LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98   

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https://dejure.org/1998,6729
LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98 (https://dejure.org/1998,6729)
LAG München, Entscheidung vom 23.10.1998 - 9 Sa 348/98 (https://dejure.org/1998,6729)
LAG München, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 9 Sa 348/98 (https://dejure.org/1998,6729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede im Arbeitsverhältnis; Anwendbarkeit des BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
    Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
    Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883).
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
    Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

    Landesarbeitsgericht München - 9 Sa 348/98 -.

    7 AZR 863/98 9 Sa 348/98.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 1998 - 9 Sa 348/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • LAG München, 17.12.1998 - 4 Sa 346/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Dauer der Aufenthaltserlaubnis

    Die Berufungskammer mißt dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zu und läßt deshalb wie schon die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts München im Urteil vom 23.10.1998 - 9 Sa 348/98 - gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für den Beklagten die Revision zu.
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