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LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Befristungsabrede im Arbeitsverhältnis; Anwendbarkeit des BAT
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620
Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.02.1998 - 19 Ca 8451/97
- ArbG München, 13.02.1998 - 19 Ca 8451/98
- LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
- BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883). - BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung
Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883). - BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86
Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Auszug aus LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98
Prüfungsgegenstand ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages der Parteien, doch ist die Zahl der vorhergegangenen befristeten Arbeitsverträge zwischen den Parteien und die Gesamtdauer der Befristungen insofern zu berücksichtigen als mit steigender Zahl und Dauer der Verträge die Anforderungen an den sachlichen Rechtfertigungsgrund zunehmen (BAG NZA 1988, 280; 1988, 468; 1992, 883).
- BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Landesarbeitsgericht München - 9 Sa 348/98 -.7 AZR 863/98 9 Sa 348/98.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 1998 - 9 Sa 348/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
- LAG München, 17.12.1998 - 4 Sa 346/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Berufungskammer mißt dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zu und läßt deshalb wie schon die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts München im Urteil vom 23.10.1998 - 9 Sa 348/98 - gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für den Beklagten die Revision zu.