Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus dem Arbeitsvertrag; Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld nach Betriebsübergang; Pflicht des Betriebserwerbers auf Zahlung von Arbeitsentgelt; Voraussetzungen für die Wertung von Schweigen zu einer angetragenen ...
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 151; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 613 a; ; ZPO §§ 513 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 151 § 611 § 613a
Keine Änderung des Arbeitsvertrages durch folgenlose Hinweise auf freiwillige Zahlung des Weihnachtsgeldes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 01.04.2005 - 6 Ca 2017/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05
Denn das Schweigen zu einer angetragenen nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrages kann nur unter engen Voraussetzungen als Zustimmung gewertet werden, nämlich dann, wenn sich die Veränderung unmittelbar auswirkt und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 = AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).Die Beklagte beruft sich hier auf die Grundsätze zur sogenannten gegenläufigen betrieblichen Übung, die aber nur auf solche Fälle anwendbar sind, in denen der Anspruch auch durch eine betriebliche Übung entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2004 a.a.O.).