Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11808
LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,11808)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2005 - 9 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,11808)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. August 2005 - 9 Sa 350/05 (https://dejure.org/2005,11808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus dem Arbeitsvertrag; Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld nach Betriebsübergang; Pflicht des Betriebserwerbers auf Zahlung von Arbeitsentgelt; Voraussetzungen für die Wertung von Schweigen zu einer angetragenen ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 151; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 613 a; ; ZPO §§ 513 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 § 611 § 613a
    Keine Änderung des Arbeitsvertrages durch folgenlose Hinweise auf freiwillige Zahlung des Weihnachtsgeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2005 - 9 Sa 350/05
    Denn das Schweigen zu einer angetragenen nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrages kann nur unter engen Voraussetzungen als Zustimmung gewertet werden, nämlich dann, wenn sich die Veränderung unmittelbar auswirkt und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 = AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Die Beklagte beruft sich hier auf die Grundsätze zur sogenannten gegenläufigen betrieblichen Übung, die aber nur auf solche Fälle anwendbar sind, in denen der Anspruch auch durch eine betriebliche Übung entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2004 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht