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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12   

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https://dejure.org/2013,4425
LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12 (https://dejure.org/2013,4425)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2013 - 9 Sa 366/12 (https://dejure.org/2013,4425)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 9 Sa 366/12 (https://dejure.org/2013,4425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei der Befristung von Arbeitsverträgen einer Lehrerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei der Befristung von Arbeitsverträgen einer Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.01.2012 (C 586/10 - (Kücük), EzA § 14 TzBfG Nr. 80) hat das Bundesarbeitsgericht mit den beiden Urteilen vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1351 und NZA 2012, 1359) an diesen Rechtsgrundsätzen festgehalten.

    Trotz des vom Arbeitsgericht demnach zu Recht angenommenen Sachgrunds der Vertretung ist die Berufungskammer in Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 18.07.2012 (a. a. O.) in erster Konkretisierung der nach dem Urteil des EuGH vom 26.01.2012 (C 586/10 - Kücük -) unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle im Sinne einer ersten Orientierung entwickelten Rechtsgrundsätze der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des vorliegenden Falles ein sogenannter institutioneller Rechtsmissbrauch indiziert ist, ohne dass es dem beklagten Land gelungen wäre, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
    Die Frage, ob die Parteien mit dem Abschluss eines Folgevertrages einen vorherigen Vertrag aufheben, bestimmt sich nach dem Inhalt der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen (BAG 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1359).

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.01.2012 (C 586/10 - (Kücük), EzA § 14 TzBfG Nr. 80) hat das Bundesarbeitsgericht mit den beiden Urteilen vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1351 und NZA 2012, 1359) an diesen Rechtsgrundsätzen festgehalten.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
    Wenn aber die Parteien nach Rechtshängigkeit einer Klage gemäß § 17 TzBfG weitere befristete Verträge ohne ausdrücklichen Vorbehalt abschließen, ist regelmäßig anzunehmen, dass diese Folgeverträge einen konkludenten Vorbehalt enthalten (BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, 925).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
    Wird nicht die Unwirksamkeit einer Befristung, sondern das Fehlen einer Befristungsvereinbarung geltend gemacht, hat dies nicht mit einer Befristungskontrollklage, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage zu erfolgen (BAG 16.04.2008 - 7 AZR 132/07 -, juris; KR-KSchG/Bader, 10. Auflage, § 17 TzBfG, Rz. 5).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.01.2012 (C 586/10 - (Kücük), EzA § 14 TzBfG Nr. 80) hat das Bundesarbeitsgericht mit den beiden Urteilen vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1351 und NZA 2012, 1359) an diesen Rechtsgrundsätzen festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15

    Kettenbefristung - Steuerschaden - Verzugsschaden

    Im Vorprozess hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil vom 11.01.2013 (9 Sa 366/12) unter teilweiser Abänderung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2012 (7 Ca 354/12) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarungen vom 08.07.2011, 17.01.2012 und 26.03.2012 mit Ablauf des 31.01.2012, 28.03.2012 und 29.06.2012 beendet worden ist.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 7 Ca 354/12 (9 Sa 366/12).

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit rechtskräftigem Urteil vom 11.01.2013 (9 Sa 366/12) unter teilweiser Abänderung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2012 (7 Ca 354/12) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarungen vom 08.07.2011, 17.01.2012 und 26.03.2012 mit Ablauf des 31.01.2012, 28.03.2012 und 29.06.2012 beendet worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2013 - 6 Sa 20/13

    Befristungskontrollklage - Vertretung - Darlegungslast des Arbeitgebers-

    Auch ein ständiger Vertretungsbedarf steht dem Vorliegen eines Sachgrunds im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2013 - 9 Sa 366/12 - Rn. 62; jeweils zitiert nach juris) .
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