Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.1997 - 9 Sa 401/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung; Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts bei betriebsbedingten Kündigungen; Beweislast des Arbeitgebers; Anforderungen an eine dem Interessenausgleich als Anlage beigefügte Liste mit den Namen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3057/96
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3067/96
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.1997 - 9 Sa 401/97
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98
Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 …
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 9 Sa 401/97 -.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 1997 - 9 Sa 401/97 - aufgehoben.
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
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- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …
Die bloße Bezugnahme auf eine lediglich als Anlage zum Interessenausgleich "lose" beigefügte Namensliste, die von den Betriebspartnern nicht unterzeichnet ist, reicht zur Wahrung der Schriftform nicht aus (LAG Rheinland-Pfalz v. 17.10.1997 - 9 Sa 401/97, LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 2 = InVo 1998, 70 = ZAP ERW 1998, 19 [Berscheid]). - LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
Die bloße Bezugnahme auf eine lediglich als Anlage zum Interessenausgleich "lose" beigefügte Namensliste, die von den Betriebspartnern nicht unterzeichnet ist, reicht zur Wahrung der Schriftform nicht aus ( LAG Rheinland-Pfalz v. 17.10.1997 - 9 Sa 401/97, LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 2 = InVo 1998, 70 = ZAP ERW 1998, 19 [ Berscheid ]). - LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99
Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03 Da der Beklagte ungeachtet der Vermutung der Betriebsbedingtheit gehalten ist, die betrieblichen Gründe für seinen Kündigungsentschluss mitzuteilen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.1997 - 9 Sa 401/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 2; LAG Düsseldorf Urteil vom 25.02.1998 - 17 (4) Sa 1788/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; LAG Hamm Urteil vom 02.09.1999 - 4 Sa 962/99 - ZinsO 2000, 353), bleibt die Frage, ob dies ohne Darlegung des Restrukturierungsplans hier der Fall ist.