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   LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13, 9 Sa 553/13, 9 Sa 554/13   

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https://dejure.org/2013,37859
LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13, 9 Sa 553/13, 9 Sa 554/13 (https://dejure.org/2013,37859)
LAG München, Entscheidung vom 26.11.2013 - 9 Sa 410/13, 9 Sa 553/13, 9 Sa 554/13 (https://dejure.org/2013,37859)
LAG München, Entscheidung vom 26. November 2013 - 9 Sa 410/13, 9 Sa 553/13, 9 Sa 554/13 (https://dejure.org/2013,37859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    GG Art. 90 Abs. 3 GG Art 3 Abs. 1 BetrVG § 75 Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und Sozialtarifverträgen; Begründetheit der Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Art. 90 Abs. 3 GG, Art 3 Abs. 1 GG; § 75 BetrVG, allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und Sozialtarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags kann von Gewerkschaftsmitgliedschaft zum Stichtag abhängig gemacht werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags kann von Gewerkschaftsmitgliedschaft zum Stichtag abhängig gemacht werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    Die Frage, ob und wie die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden sind, wird in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. Überblick zum Meinungsstand BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99, Rn. 41 ff.).

    (vgl. BAG - 30.08.2000 - 4 AZR 563/99, LS) Hinsichtlich der Frage, ob die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag abschließen können, der nur gewerkschaftlich organisierten 9 Sa 410/13 - 21 Arbeitnehmern Leistungen gewährt, kann dahinstehen, ob Art. 3 Abs. 1 GG Anwendung findet.

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    Die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit eines Außenseiters allein durch die Vereinbarung einer Tarifnorm wie der einfachen Differenzierungsklausel ist bereits deshalb ausgeschlossen (vgl. BAG,18. März 2009 - 4 AZR 64/08 Rn. 46 ff; BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09, Rn. 27).

    (BAG, 18.0.2009 - 4 AZR 64/08, m.w.N.) Ein unmittelbarer Druck oder Zwang zum Gewerkschaftsbeitritt konnte durch den Abschluss des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags schon deshalb nicht geschaffen werden, weil der maßgebliche Stichtag bei Bekanntwerden des Verhandlungsergebnisses bereits in der Vergangenheit lag.

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    (BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/97, Rn. 31 f.; BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95, Rn. 21 f.) Der Vierte Senat hingegen ist der Ansicht, dass wegen des vorrangigen Grundrechts der Koalitionsfreiheit die Tarifvertragsparteien bis zur Grenze der Willkür frei sind, in eigener Selbstbestimmung den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelungen festzulegen.
  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    (vgl. BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10, Rn. 31) Letzteres ist vorliegend gegeben.
  • LAG München, 09.08.2013 - 8 Sa 239/13

    Tarifsozialplan, Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    (vgl. auch LAG München, 09.08.2013 - 8 Sa 239/13).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    Der Sechste Senat hält Art. 3 Abs. 1 GG für uneingeschränkt anwendbar (vgl. BAG, 6 AZR 501/95, Rn. 26) und fordert, dass im Wesentlichen 9 Sa 410/13 - 20 gleichliegende Sachverhalte ohne einleuchtenden Grund nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    (4 AZR 275/06, Rn. 32) kann in einer einfachen Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung, die einem später beitretenden Mitglied den Ertrag seines Gewerkschaftsbeitritts verwehrt, eine Beeinträchtigung der positiven Koalitionsfreiheit gesehen werden.
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    (BAG, Urteil vom 22.12.2009 - 3 AZR 895/07, Rn. 20) Vorliegend haben die Beklagten in den dreiseitigen Vertrag zwar eine Differenzierung der Vergütungsregelung für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und die Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag fallen, aufgenommen.
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 410/13
    Die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit eines Außenseiters allein durch die Vereinbarung einer Tarifnorm wie der einfachen Differenzierungsklausel ist bereits deshalb ausgeschlossen (vgl. BAG,18. März 2009 - 4 AZR 64/08 Rn. 46 ff; BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09, Rn. 27).
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