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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19   

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https://dejure.org/2019,37331
LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19 (https://dejure.org/2019,37331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2019 - 9 Sa 433/19 (https://dejure.org/2019,37331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2019 - 9 Sa 433/19 (https://dejure.org/2019,37331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauchsklage bei Befristung von über acht Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1
    Wirksamkeit Befristung, Befristungsgrund Projekt, Rechtsmissbrauchskontrolle, institutioneller Rechtsmissbrauch, langfristiger Bedarf, Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer 8 Jahre übersteigenden Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Kontrolle der Befristung bei über achtjähriger Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer 8 Jahre übersteigenden Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit Befristung, Befristungsgrund Projekt, Rechtsmissbrauchskontrolle, institutioneller Rechtsmissbrauch, langfristiger Bedarf, Darlegungs- und Beweislast

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    Erst ab einer Unterbrechung von zwei Jahren wird dies regelmäßig ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 23. Mai 2018 - 7 AZR 16/17 -, Rn. 34, juris) .

    39 3. Im Rahmen der vorzunehmenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls ist aufgrund der von der Klägerin vorgetragenen bzw. unstreitigen Umstände von einem institutionellen Missbrauch auszugehen (vgl. zur Darlegungslast BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 -, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 23. Mai 2018 - 7 AZR 16/17 -, Rn. 32, juris) .

    Auch wenn Streitgegenstand nur die zuletzt vereinbarte Befristung ist, sind bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch die vorhergehenden befristeten Arbeitsverträge mit einzubeziehen (BAG, Urteil vom 23. Mai 2018 - 7 AZR 16/17 -, Rn. 32, juris) .

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 212/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    D.h. es kann bei Vorliegen eines Sachgrundes von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26, BAGE 157, 125; BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 212/17 -, Rn. 26, juris) .

    41 Auch wenn eine offene künftige Bewilligung von Drittmitteln grundsätzlich geeignet sein kann, einen Wegfall eines Projektes oder einer zusätzlichen Aufgabe mit Ablauf der Bewilligungsperiode anzunehmen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 212/17 -, Rn. 24, juris m.w.N.) , spricht eine langjährige Durchführung einer Aufgabe oder eines Projektes mit fortlaufender Bewilligung entsprechender Fördermittel ohne Begrenzung auf das Erreichen eines Ziels und damit einhergehenden Projektabschlusses für eine langfristige Ausführung indiziell auch über die jeweiligen Projektzeiträume hinaus.

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass bei der Missbrauchskontrolle vorherige befristete Arbeitsverhältnisse auch dann zu berücksichtigen sind, wenn diese sich nicht nahtlos aneinander reihen (BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 -, Rn. 30, juris) .

    39 3. Im Rahmen der vorzunehmenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls ist aufgrund der von der Klägerin vorgetragenen bzw. unstreitigen Umstände von einem institutionellen Missbrauch auszugehen (vgl. zur Darlegungslast BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 -, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 23. Mai 2018 - 7 AZR 16/17 -, Rn. 32, juris) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    Eine solche zusätzliche Prüfung ist unter Beachtung von § 5 Nr. 1 Buchst. a der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 geboten (s. hierzu ausführlich BAG, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 -, BAGE 157, 125-140, Rn. 23) .

    D.h. es kann bei Vorliegen eines Sachgrundes von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26, BAGE 157, 125; BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 212/17 -, Rn. 26, juris) .

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    Aufgrund der Unwirksamkeit der Befristung besteht der Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 -, Rn. 75, juris) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    38 2. Eine Rechtsmissbrauchskontrolle ist bei vorliegenden Kettenbefristungen nicht nur bei Befristungen vorzunehmen, die mit vorübergehenden Vertretungsbedarf gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG begründet werden (BAG, Urteil vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 -, Rn. 36, juris) , sondern bei allen anderen Befristungen.
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
    b) Die Klägerin wurde stets auf demselben Arbeitsplatz mit im Wesentlichen denselben Aufgaben beschäftigt (s. zu diesem Kriterium BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 -, Rn. 36, juris) .
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