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   LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07   

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LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07 (https://dejure.org/2007,4968)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2007 - 9 Sa 447/07 (https://dejure.org/2007,4968)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 9 Sa 447/07 (https://dejure.org/2007,4968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 c Abs. 1, 307, 306, 313 BGB
    Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches im Falle einer betriebsbedingten Kündigung und des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages; Gesondert überprüfbare Allgemeine Geschäftsbedingungn in einem vorformulierten Aufhebungsvertrag vereinbartüber eine ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 305 c Abs. 1, 307, 306, 313 BGB
    Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klauselprüfung bei insolvenzbedingtem Aufhebungsvertrag - kein Wiedereinstellungsanspruch bei ausdrücklichem Ausschluss für den Fall etwaiger Betriebsfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Ist die Beendigungsvereinbarung ein selbständiges Rechtsgeschäft, bei dem die Hauptleistung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. der Verzicht auf zukünftige Ansprüche ist, kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beendigung als solche keiner vertraglichen Inhaltskontrolle und einer entsprechenden Angemessenheitsprüfung unterzogen werden, da die essentialia negotii des Vertrages betroffen sind (BAG, Urteil vom 22.04.2004, AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    Dann ist das Vertrauen des Arbeitnehmers darauf, das Arbeitsverhältnis werde fortgesetzt, wenn sich - bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder ausnahmsweise auch danach - eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt, nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze schützenswert (BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 2 AZR 281/03 - AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag m.w.N.).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Damit ist der rückwirkende Abschluss eines Vertrages - anders als nach der früheren Rechtslage - nicht mehr nichtig und auch eine dahingehende Verurteilung möglich (BAG, Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 - EzA § 311 a BGB 2002 Nr. 1 m.w.N.).

    Ein geeignetes Korrektiv bildet die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrages (BAG, Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 - EzA § 311 a BGB 2000 Nr. 1 m.w.N.).

  • ArbG Mönchengladbach, 15.02.2007 - 3 Ca 3841/06

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages und Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 15.02.2007 - 3 Ca 3841/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 15.02.2007 - 3 Ca 3841/06 - abzuändern und.

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuerkennen, wenn entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers doch erhalten bleibt oder sich eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einen unvorhergesehen freiwerdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz ergibt, auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Änderung des Arbeitsvertrages einseitig umsetzen könnte (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Falls eine Anpassung nicht möglich ist, kommt auch eine Auflösung des Vertrages in Betracht (BAG, Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 - BB 2007, S. 1054 ff.).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuerkennen, wenn entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers doch erhalten bleibt oder sich eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einen unvorhergesehen freiwerdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz ergibt, auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Änderung des Arbeitsvertrages einseitig umsetzen könnte (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind die einzelnen, nur formal verbundenen AGB-Bestimmungen, wenn sie sprachlich und inhaltlich teilbar sind (BAG, Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 - AP Nr. 7 zu § 781 BGB).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein, Fortbestehen oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG, Urteil vom 15.09.2004 - 4 AZR 9/04 - AP Nr. 29 zu § 157 BGB m.w.N.).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Für den Fall, dass sich der Arbeitgeber nach Kündigung der Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Schließung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung noch während der Kündigungsfrist entschließt, den Betrieb oder die Betriebsabteilung mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern fortzuführen, hat der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entweder eine soziale Auswahl entsprechend § 1 Abs. 3 KSchG oder zumindest unter den betroffenen Arbeitnehmern eine den §§ 242, 315 BGB genügende Auswahlentscheidung anhand betrieblicher Belange und sozialer Gesichtspunkte vorzunehmen (BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
    Im Übrigen sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.01.2007 - 5 AZR 84/06 - NZA 2007, S. 384 ff. m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

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