Rechtsprechung
LAG München, 06.12.2016 - 9 Sa 481/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
§ 626 Abs. 2 BGB, § ... 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sachgebietsleiterin wegen Arbeitsverweigerung; Unwirksame Weisungen der Arbeitgeberin zur Umsetzung in ein leerstehendes Gebäude und Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes
- rewis.io
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Arbeitgeberkündigung
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1 ; GewO § 106
Außerordentliche Kündigung; Direktionsrecht; Arbeitsverweigerung - rechtsportal.de
GewO § 106 S. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sachgebietsleiterin wegen Arbeitsverweigerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.04.2016 - 11 Ca 9344/14
- LAG München, 06.12.2016 - 9 Sa 481/16
- BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG München, 28.04.2016 - 11 Ca 9344/14
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Weigerung des Arbeitnehmers, …
Auszug aus LAG München, 06.12.2016 - 9 Sa 481/16
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.04.2016, Az. 11 Ca 9344/14, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.04.2016, Az. 11 Ca 9344/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10
Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten
Auszug aus LAG München, 06.12.2016 - 9 Sa 481/16
In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG 17.08.2010 - 10 AZR 202/10, Rn. 22). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG München, 06.12.2016 - 9 Sa 481/16
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 2 AZR 581/04, Rn. 21).
- BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Dezember 2016 - 9 Sa 481/16 - aufgehoben.