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LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2005 - 9 Sa 485/05 (https://dejure.org/2005,10649)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 626 Abs. 1; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134 § 626 Abs. 1
Unwirksame fristlose Kündigung bei nur weisungswidrigem Verhalten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beleidigung in Abwesenheit des Beleidigten
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 12.05.2005 - 7 Ca 209/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung …
Dementsprechend ist auch eine vorsätzliche Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2005 - 9 Sa 485/05 -, juris, Rdnr. 24; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05 -, juris, Rdnr. 30).