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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10649
LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05 (https://dejure.org/2005,10649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2005 - 9 Sa 485/05 (https://dejure.org/2005,10649)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2005 - 9 Sa 485/05 (https://dejure.org/2005,10649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 626 Abs. 1; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 626 Abs. 1
    Unwirksame fristlose Kündigung bei nur weisungswidrigem Verhalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beleidigung in Abwesenheit des Beleidigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung

    Dementsprechend ist auch eine vorsätzliche Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2005 - 9 Sa 485/05 -, juris, Rdnr. 24; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05 -, juris, Rdnr. 30).
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