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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10   

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https://dejure.org/2010,21323
LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10 (https://dejure.org/2010,21323)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2010 - 9 Sa 49/10 (https://dejure.org/2010,21323)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2010 - 9 Sa 49/10 (https://dejure.org/2010,21323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 622 Abs 3 BGB, § 81 S 1 PersVG RP, § 82 Abs 1 S 2 PersVG RP, § 83 Abs 1 PersVG RP, § 82 Abs 4 PersVG RP
    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10
    Unterhaltspflichten und das Lebensalter des Arbeitnehmers sind daher für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung in der Regel ohne Bedeutung (BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - EZA § 102 BetrVG 2001 Nr. 25).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10
    Es obliegt vielmehr dem Personalrat zu entscheiden, ob er eine Erörterung herbeiführen will oder nicht, da er zu einer beabsichtigten Kündigung auch gänzlich schweigen kann, wie sich aus § 83 Abs. 2 LPersVG ergibt (vgl. BAG 03.02.1982 - 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387 sowie 20.01.2000 - 2 AZR 65/99 - EZA § 2 KSchG Nr. 39).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10
    Es obliegt vielmehr dem Personalrat zu entscheiden, ob er eine Erörterung herbeiführen will oder nicht, da er zu einer beabsichtigten Kündigung auch gänzlich schweigen kann, wie sich aus § 83 Abs. 2 LPersVG ergibt (vgl. BAG 03.02.1982 - 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387 sowie 20.01.2000 - 2 AZR 65/99 - EZA § 2 KSchG Nr. 39).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter

    Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen könnten, mitzuteilen (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 30.04.2010 - 9 Sa 49/10 - Rn. 18).
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