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   LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97   

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LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97 (https://dejure.org/1997,3386)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.1997 - 9 Sa 532/97 (https://dejure.org/1997,3386)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 1997 - 9 Sa 532/97 (https://dejure.org/1997,3386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höhe der Ausbildungsvergütung bei Mindestempfehlungen der Rechtsan waltskammer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG, 10, 18 BBiG
    Höhe der Ausbildungsvergütung bei Mindestempfehlungen der Rechtsan waltskammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung einer Ausbildungsvergütung bei nachträglichem Beschluss der Rechtsanwaltskammer zur Erhöhung der Ausbildungsvergütung; Mindestempfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer hinsichtlich einer angemessenen Ausbildungsvergütung als objektivierter Maßstab; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klagefrist nach unzureichender Rechtsmittelbelehrung im Schlichtungsausschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    - 2 AZR 441/88 - NZA 1990, 395).

    - 2 AZR 441/88 - NZA 1990, 395).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    - 5 AZR 258/94 - NZA 1996, 698 = AP Nr. 6 zu § 10 BBiG m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Dies gilt ungeachtet dessen, daß eine berufsständische Kammer nicht berechtigt ist, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und etwa die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der Anerkennung der von ihr festgelegten oder zukünftig beschlossenen Mindestsätze abhängig zu machen (BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80 - NJW 1981, 2209; BVerwG 22.01.1990 - 1 B 190/89 -).
  • BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89

    Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Dies gilt ungeachtet dessen, daß eine berufsständische Kammer nicht berechtigt ist, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und etwa die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der Anerkennung der von ihr festgelegten oder zukünftig beschlossenen Mindestsätze abhängig zu machen (BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80 - NJW 1981, 2209; BVerwG 22.01.1990 - 1 B 190/89 -).
  • BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 535/80
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Ebenso wie ein ohne unterschriebene Rechtsmittelbelehrung zugestelltes Urteil die Rechtsmittelfrist in Lauf setzt (§ 9 Abs. 5 S. 3 ArbGG 1979), gilt entsprechendes für die Klageerhebungsfrist aus § 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG (vgl. zu einem ohne unterschriebene Rechtsmittelbelehrung zugestellten Urteil BAG 15.05.1984 - 1 AZR 535/80 - n. v.).
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Sie soll zum einen dem Auszubildenden zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe leisten, zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich eine Entlohnung darstellen (schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drucks. V/4260 S. 9; BAG 11.10.1995.
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 776/77

    Berufsausbildungsverhältnis - Klageerhebung beim Arbeitsgericht - Ausschuß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Eine nach Fristablauf erhobene Klage ist unzulässig, weil es sich bei der Frist des § 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG um eine prozessuale Ausschlußfrist handelt (BAG 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP Nr. 3 zu § 111 ArbGG 1953; BAG 13.04.1989.
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 609/88

    Arbeitsgerichtsverfahren: Schlichtungsverhandlung nach BbiG als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Hierbei handelt es sich um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung für die Klage, so daß die vor Anrufung des Ausschusses erhobene Klage unzulässig ist (vgl. nur BAG 13.04.1989 - 2 AZR 609/88 - n. v.; BAG 13.04.1989.
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Schichtelektrikers in eine Lohngruppe; Zurückweisung einer Berufung wegen Bezahlung der streitigen Teillöhne an den Kläger für den streitigen Zeitraum; Verfallen einer Forderung nach dem geltenden Manteltarifvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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