Rechtsprechung
LAG Köln, 14.02.2014 - 9 Sa 546/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz, § 620 BGB, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer vereinbarten Befristung; Kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
- hensche.de
Befristung: Sachgrund, Befristung des Arbeitsvertrags, Befristungskontrolle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1, 2
Anrechnung der Zeiten eines Heimarbeitsverhältnisses auf Vorbeschäftigungszeiten i.S. von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.04.2013 - 4 Ca 7166/12
- LAG Köln, 14.02.2014 - 9 Sa 546/13
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Auszug aus LAG Köln, 14.02.2014 - 9 Sa 546/13
Der Zweck des Vorbeschäftigungsverbots in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht darin zu verhindern, dass die in § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG eröffnete Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu sog. Befristungsketten oder Kettenverträgen missbraucht werden kann, nicht aber darin, befristete Arbeitsverträge oder sachgrundlos befristete Arbeitsverträge zu verhindern (BAG, Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213-225).
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Februar 2014 - 9 Sa 546/13 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Abgrenzung von Heimarbeits- und sogenanntem Außen-Arbeitsverhältnis
Der Zweck des Vorbeschäftigungsverbots besteht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 1999/70/EG darin zu verhindern, dass die durch § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG eröffnete Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung zu sogenannten Befristungsketten oder Kettenverträgen missbraucht werden kann, nicht aber darin, befristete Arbeitsverträge oder auch sachgrundlos befristete Arbeitsverträge generell zu verhindern (BAG vom 21.09.2011, 7 AZR 375/10; LAG Köln vom 14.02.2014, 9 Sa 546/13; BR-Drucksache 591/00 vom 28.09.2000, Seite 32, 33).Kammer des LAG Köln in dem Verfahren 9 Sa 546/13 die Revision zugelassen hat, über die bislang vom BAG nicht entschieden wurde, war wegen grundsätzlicher Bedeutung des Rechtsstreits und zur Vermeidung etwaiger widersprüchlicher Endergebnisse im Vergleich zu dem genannten Parallelverfahren die Revision zuzulassen.
- ArbG Köln, 22.10.2014 - 2 Ca 228/14
Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung i.R.d. Tätigkeit als …
Selbst der Umstand, dass § 10 des Heimarbeitsvertrages auf § 14 Abs. 2 TzBfG verweist, bedeutet angesichts des im Übrigen nach den Bestimmungen für die Heimarbeit ausgestalteten Vertrages nicht, dass der Vertrag und seine Durchführung tatsächlich als Arbeitsverhältnis zu werten wäre oder dass die Parteien die Begründung eines Arbeitsverhältnisses gewollt hätten (vgl. LAG Köln v. 14.02.2014 -9 Sa 546/13-) .