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   LAG Hamm, 12.12.2006 - 9 Sa 555/06   

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https://dejure.org/2006,13060
LAG Hamm, 12.12.2006 - 9 Sa 555/06 (https://dejure.org/2006,13060)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2006 - 9 Sa 555/06 (https://dejure.org/2006,13060)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 9 Sa 555/06 (https://dejure.org/2006,13060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschränkung der Handlungsvollmacht; Anforderungen an das Kennen oder Kennenmüssen eines Dritten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 54 Abs. 3 HGB
    Beschränkung der Handlungsvollmacht; Anforderungen an das Kennen oder Kennenmüssen eines Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen einer Vergütungsvereinbarung zwischen einem Praktikanten und einer Firma; Zurechenbarkeit der Willenserklärung eines Personalleiters bzgl. des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung zwischen einem Praktikanten und einer Firma; Voraussetzungen über das ...

  • Judicialis

    HGB § 54 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; HGB § 54 Abs. 1, 3
    Unsubstantiierte Geltendmachung beschränkter Handlungsvollmacht des Personalleiters bei Zusage einer Praktikantenvergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99

    Beschränkungen der Handlungsvollmacht

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2006 - 9 Sa 555/06
    Die Voraussetzungen des § 54 Abs. 3 HGB über das Kennen oder Kennenmüssen von Beschränkungen einer Handlungsvollmacht sind im Interesse des sicheren Rechtsverkehrs hoch anzusetzen (vgl. nur: BGH, Urteil v. 19.03.2002, X ZR 157/99, DB 2002, S. 1156).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus LAG Hamm, 12.12.2006 - 9 Sa 555/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur: Urteil v. 20.08.1997, 2 AZR 518/96, AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung) gilt eine Person, die die Funktion eines Personalleiters ausübt, als zur Kündigung bevollmächtigt.
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