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   LAG Berlin, 22.10.1990 - 9 Sa 56/90   

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https://dejure.org/1990,3810
LAG Berlin, 22.10.1990 - 9 Sa 56/90 (https://dejure.org/1990,3810)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.10.1990 - 9 Sa 56/90 (https://dejure.org/1990,3810)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - 9 Sa 56/90 (https://dejure.org/1990,3810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch ; BAT ; Fiskalbereich; Positive Forderungsverletzung; Schadensgeneigte Tätigkeit; Personalrat; Mitbestimmungsrecht ; Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 86 Abs. 1 Nr. 4 PersVG Berlin; § 76 Abs. 2 Nr. 9 BPersVG
    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Personalrat: Mitbestimmung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1340
  • DB 1991, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 6 A 1832/12

    Heranziehung eines Ruhestandsbeamten zum Schadensersatz wegen einer

    Die hierfür angeführte Begründung erschöpft sich, wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend festgestellt hat, in einem Verweis auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 -, ZBR 1980, 259, und auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 1990 - 9 Sa 56/90 -.
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2012 - 1 K 1500/12

    Früherer Vizepräsident der Polizei haftet zunächst nicht

    Die gegenteilige Auffassung, nach welcher (auch) § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 LPVG NRW nur auf aktive Beschäftigte Anwendung findet, vgl. Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, II, LBS, § 72 Rn. 650, für einen "aus Altersgründen ausgeschiedenen Bediensteten" unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 - Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Band 2 (§§ 66 - 106 BPersVG), LBS, § 76 Rn. 109 c, für einen "bereits ausgeschiedenen Bediensteten" ebenfalls unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 - und auf Ricardi/Dörner/Weber (Hrsg.), Personalvertretungsrecht, BPersVG, 3. Auflage, 2008, § 76 Rn. 204, für einen "bereits ausgeschiedenen Bediensteten", der ebenfalls auf OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 - und Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22. Oktober 1990 - 9 Sa 56/90 - Bezug nimmt; Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Auflage 2011, § 72, Rn. 132, für einen "bereits ausgeschiedenen Beschäftigten" unter Bezugnahme auf Ricardi/Dörner/ Weber (Hrsg.), Personalvertretungsrecht, BPersVG, 3. Auflage, 2008, § 76 Rn. 201 und 204; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Auflage 2008, § 76 Rn. 52, für einen "aus Altersgründen ausgeschiedenen (ehemaligen) Bediensteten" ebenfalls unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 - Kunze, PersV 2006, 334 (336), für einen "aus Altersgründen ausgeschiedenen Bediensteten" ebenfalls unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 -, überzeugt nicht.

    Die Begründung der gegenteiligen Auffassung erschöpft sich in einem Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Oktober 1979 - Bs PH 4/79 - und das Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin vom 22. Oktober 1990 - 9 Sa 56/90 -.

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Werden Ersatzansprüche gegen eine bereits aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Dienstkraft verfolgt, steht dem Personalrat kein Mitbestimmungsrecht zu (Ballerstedt/Schleicher/ Faber, Bayerisches Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung, Art. 75 Rn. 171a; LAG Berlin, U.v. 22.10.90 - 9 Sa 56/90 - juris).
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