Rechtsprechung
LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ; Gerichtliche Überprüfung einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers; Ausschluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Änderungskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.02.1997 - 16 Ca 39837/96
- LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97
Papierfundstellen
- NJ 1998, 223
- NZA-RR 1998, 257
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
Dauerhafter Umsatzrückgang
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren
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- ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung, wie vorliegend, ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (LAG Berlin v. 30.09.1997, 9 Sa 56/97, mwN, zitiiert nach juris).Es reicht jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben (LAG Berlin v. 30.09.1997, 9 Sa 56/97, mwN, zitiiert nach juris).
- ArbG Berlin, 07.08.2015 - 28 Ca 7136/15
Änderungskündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten …
dazu statt vieler prägnant LAG Berlin 30.6.1997 - 9 Sa 56/97 - NZA-RR 1998, 257 = RzK I 7 b Nr. 25 - speziell zur Ablösung einer arbeitsentgeltlichen Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"): "Finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern haben ... grundsätzlich keine andere Qualität als Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder Banken bzw. Drittunternehmen.Es reicht jedoch jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben"; noch strikter LAG Berlin 21.8.1998 - 2 Sa 18/98 - LAGE § 2 KSchG Nr. 34 = RzK I 7 b Nr. 35 (Leitsatz) [Ls. u. II.4 a.]: "Eine Änderungskündigung allein zum Zwecke der Entgeltskürzung ist nicht sozial gerechtfertigt".S. dazu statt vieler prägnant LAG Berlin 30.6.1997 - 9 Sa 56/97 - NZA-RR 1998, 257 = RzK I 7 b Nr. 25 - speziell zur Ablösung einer arbeitsentgeltlichen Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"): "Finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern haben ... grundsätzlich keine andere Qualität als Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder Banken bzw. Drittunternehmen.
65) S. dazu statt vieler prägnant LAG Berlin 30.6.1997 - 9 Sa 56/97 - NZA-RR 1998, 257 = RzK I 7 b Nr. 25 - speziell zur Ablösung einer arbeitsentgeltlichen Sonderzuwendung ("Weihnachtsgeld"): "Finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern haben ... grundsätzlich keine andere Qualität als Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder Banken bzw. Drittunternehmen.
- LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98
Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher …
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